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Klagenfurt will Spielgeld in die Hand nehmen.

Foto: Reuters

Wien - Sportlich längst in den Fußball-Keller gestoßen, hat  Austria Kärnten am Freitag vom Senat V der Bundesliga in erster Instanz keine Spielbewilligung für die Erste Liga 2010/11 erhalten. Alle neun anderen Bundesligisten erhielten von den Prüfern ohne Auflagen Grünes Licht für eine Lizenz.

Diese Tatsache wertete die zuständige Kommission, in der mit Rudolf Novotny auch ein Gewerkschaftsvertreter der Vereinigung des Fußballer (VdF) saß, als positives Zeichen. "Dies spricht für die Stabilität und Kontinuität in dieser Spielklasse", sagte am Freitag der Senats-Vorsitzende, Rechtsanwalt Thomas Hofer-Zeni.

Stadt will zahlen

Am Tag des negativen Bescheids ging bei den Klagenfurtern aber auch eine positive Nachricht ein. Die Stadt Klagenfurt wird nämlich aller Vorausicht nach dem Verein die benötigten 800.000 Euro zukommen zu lassen. Damit lebt die Chance, dass der Antrag des Absteigers im Zuge des Protestverfahrens im zweiten Anlauf doch noch durchgeht.

Dem entsprechenden Stadtsenatsbeschluss stimmten am Freitag nach tagelangem Tauziehen alle Stadträten zu, nur die Grünen waren dagegen. Der Verein erhält nun ein sogenanntes "nachrangiges Darlehen mit Besserungsschein", was im Gegensatz zu einem normalen Kredit laut Präsident Mario Canori von der Bundesliga anerkannt wird. Ausständig ist allerdings auch noch die Zustimmung des Klagenfurter Gemeinderates.

Die gewählte Variante bedeutet, dass der Klub das Darlehen erst dann zurückzahlen muss, wenn er wieder in der Gewinnzone ist. Ein Kredit hätte dagegen als Verbindlichkeit Eingang in die Bilanz gefunden und die Überschuldung des Vereins noch erhöht. "Damit sind wir mit Stichtag 30. Juni schuldenfrei", sagte Canori.

Zusätzlich zu dem Darlehen erhält Austria Kärnten Unterstützung in der Höhe von einer halben Million für Infrastrukturkosten sowie 160.000 Euro unter dem Titel "Spitzensportförderung". Im Gegenzug tritt Canori bis Monatsende zurück - falls ein Nachfolger gefunden wird. Seine Bedingung: Er muss entlastet werden. Außerdem soll ein Aufsichtsrat installiert werden, in dem auch die Stadt Klagenfurt vertreten sein wird.

Problemfälle: FC Lustenau und FC Dornbirn

In der Ersten Liga kamen bei der Prüfung und Evaluierung durch den sechsköpfen Senat SCR Altach, Austria Lustenau und FC Gratkorn ohne Wenn und Aber durch. Finanzielle Auflagen bekamen Wacker Innsbruck, FC Admira, SKNV St. Pölten, Vienna und TSV Hartberg auferlegt.

Auf der Strecke blieben vorerst wie Austria Kärnten auch FC Lustenau und FC Dornbirn. Von den Aufstiegskandidaten wurde den Regionalligsten SV Horn, SC/ESV Parndorf, WSG Wattens, SV Grödig und St. Andrä die Lizenz erteilt, wobei etwaige Auflagen aber erst nach Feststehen des Aufstiegs kundgetan werden.

Dass diesmal 17 von 20 Bundesliga-Vereinen bereits in erster Instanz die Lizenz erhielten, wertete Bundesliga-Vorstand Georg Pangl als erfreulich. "Ein solches Ergebnis wurde in den vergangenen sieben Jahren seit Einführung des UEFA-konformen Lizenz-Verfahrens erst zweimal (Anm. 2004 und 2008) erreicht und spricht für das verantwortungsvolle Handeln der Klubs", sagte der Burgenländer.

Im Gegensatz zum Oberhaus zeigte die Erste Liga freilich ein etwas differenziertes wirtschaftliches Bild. "Dieses Gefälle zwischen der höchsten und der zweithöchsten Spielklasse gab es bereits im Vorjahr", meinte Hofer-Zeni. Er betrachtet die insgesamt sieben Anträge aus den drei Regionalligen aber als positive Entwicklung. "Das zeigt das gesteigerte Bewusstsein der Klubverantwortlichen für die wirtschaftlichen und organisatorischen Konsequenzen, die mit einem Aufstieg in die Bundesliga verbunden sind."

Reinhard Herovits, Lizenzmanager innerhalb der Bundesliga, wies darauf hin, dass neben der sportlichen Qualifikation auch die Erfüllung der Mindestanforderungen sowie der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Grundvoraussetzungen zur Bundesliga-Teilnahme seien. "Die wirtschaftliche Basis wird dabei ausschließlich von den Klubs selbst gelegt und von deren beauftragten Wirtschaftsprüfern geprüft. Somit ersetzt das Lizenzierungsverfahren keinesfalls die wirtschaftliche Verantwortung der jeweiligen Vereinsführung", meinte er.

Instanzenzug

Gegen den Beschluss des Senats V kann innerhalb von zehn Tagen, spätestens bis Montag 10. Mai, beim Protestkomitee Einspruch eingelegt werden. Das Gremium trifft dann innerhalb von fünf Tagen in zweiter und letzter Instanz eine Entscheidung. Damit ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des liga-internen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet, Klage eingebracht werden. Eine eventuell notwendige Entscheidung würde aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai getroffen.  (APA/red)