Salzburg - Der Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik, der über 100 Opfer und deren Angehörige der Katastrophe von Kaprun vertritt, hat neuerlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht. Anlass sind die sogenannten Tagebücher der Staatsanwaltschaft - für den Opferanwalt ein Geheimakt -, die von der Einsichtnahme ausgeschlossen sind und dem Grundsatz eines fairen Verfahrens widersprechen würden.

Laut Staatsanwaltsgesetz ist die Einsicht in die Tagebücher verboten. Dies zeige, wie die verschiedenen Stellen der Justiz (Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium) zusammenarbeiteten, so Podovsovnik. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Linz als Beschwerdeinstanz gab in ihrer Entscheidung vom November 2009 bekannt, dass sie die Gesetze zu befolgen habe und daher keine Akteneinsicht gewähren könne. Es sei Aufgabe der Legislative, entsprechende Änderungen herbeizuführen, führte die Beschwerdeinstanz aus, erklärte jetzt dazu der Jurist. "Dies ist in den letzten Monaten aber nicht geschehen, weswegen nunmehr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Angelegenheit befasst werden musste."

Die gesetzlich gedeckte Akteneinsichtsverweigerung widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), weil gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens sowie gegen das Prinzip der Waffengleichheit verstoßen werde, meint Podovsovnik. In den Akten würden sich relevante Informationen finden: Wie die Staatsanwaltschaft mit der Oberstaatsanwaltschaft sowie mit dem Justizministerium in Sachen Kaprun kommuniziert habe, welche Beschlüsse von wem weswegen gefasst wurden, Aktenvermerke, Verhandlungsprotokolle, Vorentwürfe, Vorhabensberichte, so der Jurist.

Alles Dinge, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren "jederzeit offen gelegt werden müssten und könnten", so die Ansicht Podovsovniks. Er gehe davon aus, dass sich aus diesen "Geheimakten" ableiten lasse, dass "kein ordentliches Ermittlungsverfahren" geführt worden sei. Österreich lasse kein faires und angemessenes Forum in Sachen Kaprun zu, "weil der Staat zu tief darin verwickelt und verstrickt ist", meinte Podovsovnik. Man könne nach der EMRK so mit Opfern nicht umgehen, eine angemessene Bestrafung der Republik werde hoffentlich doch einmal kommen, so der Anwalt.

155 Menschen sind am 11. November 2000 beim Brand einer Standseilbahn ums Leben gekommen. Nur zwölf Personen überlebten. Am 19. Februar 2004 waren alle 16 Beschuldigten um das Inferno am Kitzsteinhorn freigesprochen worden. (APA)