Die über den Lobbyisten Peter Hochegger abgewickelten Politspenden werfen wieder einmal ein schiefes Licht auf die zahnlosen Bestimmungen zur Parteienfinanzierung in Österreich. Unter der schwarz-blauen Regierung leitete der Lobbyist Gelder der teilstaatlichen Telekom in Richtung ÖVP und FPÖ weiter, als 2007 die SPÖ das Infrastrukturministerium kontrollierte, engagierte Hochegger einen SP-Abgeordneten als "Berater". Die Optik ist schief. Trotzdem dürfte rein formal alles legal abgelaufen sein, vermutet der auf Parteifinanzen spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger. Grund: Scharfe Kontrollbestimmungen für Parteispenden fehlen. Sickinger spricht von "rein symbolischer Gesetzgebung".

Druckkostenbeitrag

Die Fakten sind schnell erzählt: Im Dezember 2004 leitete Hochegger insgesamt 192.000 Euro aus der teilstaatlichen Telekom Austria in Richtung FPÖ weiter - konkret an die Parteipostille "Neue Freie Zeitung", als "Druckkostenbeitrag". Damals hatte die Staatsholding ÖIAG ihren Telekom-Anteil gerade von fast 50 auf knapp 30 Prozent reduziert. Als Finanzminister für die Staatsbeteiligungen zuständig war Hocheggers Freund und späterer Geschäftspartner Karl-Heinz Grasser, für die Telekom zuständiger Infrastrukturminister war FP-Chef Hubert Gorbach.

Marketingzuschuss

Auch die ÖVP-nahe Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) erhielt von der Telekom via Hochegger 30.000 Euro "Marketingzuschuss". 2007 - mittlerweile führte wieder die SPÖ das Infrastrukturministerium - engagierte Hochegger den SP-Technologiesprecher Kurt Gartlehner als "Berater". Monatliches Honorar: 3.000 Euro. Deklariert hat Gartlehner die Tätigkeit nicht.

Indirekte Parteispenden

Für Sickinger sind die Überweisungen an die FP-Zeitung und die VP-Gewerkschafter "klassische indirekte Parteispenden". Inserate öffentlicher Unternehmen in Parteimedien kämen öfter vor. Dass dabei wirklich der Werbewert im Vordergrund steht, glaubt er nicht. "De facto inseriert man natürlich nur, um der Partei etwas Gutes zu tun", meint Sickinger. Illegal sei das aber nicht, "weil es keine Regeln für Parteispenden gibt", daher gebe es in Österreich auch keine illegalen Parteispenden, so Sickinger.

Kein Verstoß?

Auch dass Gartlehner seinen Beraterauftrag für Hochegger nicht offengelegt hat, ist wohl nicht als Verstoß zu werten. Das "Bezügebegrenzungsgesetz" verpflichtet Abgeordnete zwar, anzugeben, von welchen Firmen und Organisationen sie mehr als 1.142,40 Euro jährlich erhalten. Davon ausgenommen sind allerdings Freiberufler. Sie dürfen ihre in der Politik erworbenen Kenntnisse verkaufen, ohne die Kunden zu nennen. Angeben müssen sie lediglich ihren Beruf - Gartlehner arbeitet laut Parlamentshomepage als "Unternehmensberater".

Symbolische Gesetzgebung

Sickinger spricht daher von "rein symbolischer Gesetzgebung" in diesem Bereich. Er verweist darauf, dass die Transparenzbestimmungen in Deutschland weit strenger gefasst sind. "Da müssen auch alle Geldflüsse, die formell außerhalb der Parteibudgets sind, ausgeweisen werden, sonst wäre es eine Umgehung des Parteiengesetzes", so Sickinger. Außerdem drohen in Deutschland Strafbestimmungen und deutsche Parteien müssen auch die Identität ihrer Spender angeben, in Österreich bleiben die Financiers der Parteien dagegen geheim. 

Offenlegung der Steuererklärung verlangt

Der oberösterreichische SP-Landesvorstand allerdings verlangt vom Abgeordneten Gartlehner die Offenlegung seiner Steuererklärungen für die Jahre 2007 und 2008, in denen er Telekom-Geld für Beratungsdienste kassiert haben soll. Der Landesvorsitzende Landeshauptmannstellvertreter Josef Ackerl betonte in einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Gremiums am Montag: "Es kann keine Lobbyistentätigkeit eines sozialdemokratischen Abgeordnete aus Oberösterreich geben".

Selbstständig

Fest stehe, dass Gartlehner begrenzte Zeit auf Wunsch des Buwog-Lobbyisten Peter Hochegger als Berater in inhaltlichen Angelegenheiten tätig gewesen, dies aber schon länger beendet sei. Ackerl erläuterte, Gartlehner sei ein Abgeordneter ohne Dienstverhältnis. Er habe 2007 seine Beschäftigung aufgegeben, weil sonst andere gekündigt worden wären. Er habe sich selbstständig gemacht und ein privates Netz aufgebaut. Der Landesvorsitzende stellte aber fest, es könne keine Beratung für Firmen in Verbindung mit dem Mandat geben. (APA)