Was haben Werner Faymann, Martin Graf und Alfred Gusenbauer gemeinsam? Sie lassen sich für ihren Fünfziger feiern - und laden dazu in ihre Amts- und Prunkräume beziehungsweise in die parteieigenen Anwesen. Konkret: Das Regierungsoberhaupt beging sein rundes Jubiläum soeben im Kanzleramt. Der Dritte Nationalratspräsident veranstaltet demnächst im Parlament einen Geburtstagsempfang. Und bald darauf zelebriert der Ex-Kanzler mit ausgesuchter Gästeschar im lauschigen Parkhotel des parteieigenen Instituts. In allen drei Fällen freilich mit von der Partie: Fernseh- und Zeitungsmenschen sowie Kameraleute und Fotografen.

Mit Verlaub, aber müssen sich Politiker ausgerechnet dort bejubeln lassen? Nur weil jemand in ein hohes Amt gewählt ist oder war, kann er an Ort und Stelle auch gleich Party machen? Jeder Normalverbraucher, der in seinem Büro mit Hausfremden abfeiert, würde in der Firma wohl zu Recht mit scheelen Blicken bedacht. Schließlich gilt Geburtstag ja immer noch als Privatsache. Wenn einem die Kollegenschaft da gratuliert, vielleicht kurz auf einen anstößt, ist das erfreulich. Aber: Wer sich darüber hinaus huldigen lassen will, soll sich dafür andernorts eine Lokalität reservieren. Denn Personenkult in Prunkräumen gemahnt höchstens an Usancen von Republiken mit zweifelhaftem Ruf. Daher: keine Gratulation an die Herren für ihre unangebrachten Sausen. Ein Prost auf die schiefe Optik! (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, Printausgabe, 5.5.2010)