Wien - Dem Zustandekommen der Kurse für die Genussscheine (wichtig für den bis Herbst 2008 funktionierenden Rückkauf) sind im AvW-Gutachten etliche Kapitel gewidmet. Sachverständiger Fritz Kleiner kommt zur Ansicht, dass Wolfgang Auer Welsbach die Kurse "bis 2000 selbst errechnet hat" . Danach, ab dem Umbau der AvW (Genussschein-Emittentin war fortan nicht mehr die Invest, sondern die AvW Gruppe), notierte der Genussschein an der Frankfurter Börse. Per Vorstandsbeschluss von Oktober 2000 wurde die Kursermittlung der FGN AG in Frankfurt übertragen, damit werde "sichergestellt, dass eine unabhängige deutsche Maklergesellschaft (...) den Genussscheinkurs am letzten Börsentag im Monat festlegt" . Allerdings: AvW hielt laut Gutachten 40 Prozent an der FGN, Auer Welsbach war ihr Aufsichtsratschef.

Der AvW-Umbau war damals von der Bundeswertpapieraufsicht (BWA; heute ist die FMA zuständig) ausgelöst worden. Die hatte in einer Prüfung den Genussschein-Berechnungsmodus als "unüblich, willkürlich, nicht nachvollziehbar" kritisiert, sah aber dann "in einer unglaublichen Kehrtwendung" (Gutachten) von einer Anzeige ab. Kleiner: "Diese Beurteilung ist für mich nicht mehr nachvollziehbar." Danach hätten bei AvW "keine nennenswerten weiteren Prüfungen oder Kontrollen" mehr stattgefunden.

Dem will Anleger-Anwalt Andreas Pascher Taten folgen lassen: Er plant eine Amtshaftungsklage gegen die Republik, die mit weiteren Prüfungen Schaden hätte abwenden können. Umso mehr, als die AvW Gruppe laut Gutachten hochriskante Wertpapierdeals machte - anscheinend ohne dafür ein Konzession zu haben. (gra)