Die EU-weit geltende Dublin-II-Verordnung bestimmt, dass Flüchtlinge nur in jenem Land der Union einen Asylantrag stellen dürfen, das sie zuerst betreten haben. So sie in ein anderes EU-Land weitergereist sind, werden sie in das Antragsland zurückgeschoben. Das Dublinsystem bürdet so den Staaten an den EU-Außengrenzen die Verantwortung für den Großteil der Flüchtlinge auf. Vor allem Mittelmeeranrainerstaaten kritisieren die Dublinverordnung scharf.

EU-intern geht man davon aus, dass alle Mitgliedsstaaten für Asylwerber menschenrechtlich sicher sind. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR und der Europarat bezweifeln das. In einem UNHCR-Bericht aus 2009 wird etwa festgehalten, dass Asylwerber in Griechenland keinerlei finanzielle Hilfe erhalten. Auch die griechische Asylwerberanerkennungsquote von nur 0,6 Prozent in erster Instanz wird kritisiert. Im EU-Durchschnitt liegt sie bei 35 Prozent. (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 7. Mai 2010)