London - Bei der britischen Unterhauswahl am Donnerstag hat keine Partei die absolute Mehrheit erhalten. Regierungsbeamte haben die bestehenden Regeln für einen solchen Fall zusammengestellt. Hier Auszüge daraus:

- Bei unklaren Mehrheitsverhältnissen bleibt die alte Regierung solange im Amt, bis der Premierminister Königin Elizabeth seinen Rücktritt erklärt. Die amtierende Regierung kann die konstituierende Sitzung des neuen Parlaments abwarten, um herauszufinden, ob sie auch im neuen Parlament über eine Mehrheit verfügt. Im Falle einer Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung wird erwartet, dass der Premierminister sofort den Rücktritt seiner Regierung erklärt.

Das Misstrauen kann durch die Annahme eines von der Opposition eingebrachten Antrags ausgesprochen werden. Auch eine Niederlage bei einem zu einer Vertrauensabstimmung erklärten Gesetzesvorhaben oder bei Abstimmung über das Regierungsprogramm ("Queen's Speech") wird als Misstrauensbekundung gewertet.

- Im Falle eines Rücktritts des Premierministers beauftragt die Königin die Person mit der Regierungsbildung, die die größten Chancen hat, eine Mehrheit im Unterhaus hinter sich zu versammeln. Die Königin ist nicht in die Regierungsbildung eingebunden, wird aber vom Kabinettsminister über den Fortgang der Verhandlungen informiert.

- Der Premierminister könnte die Königin ersuchen, das Parlament aufzulösen und eine Neuwahl abzuhalten. Diesem Ersuchen muss die Königin jedoch nicht nachkommen, insbesondere wenn ein solches Ersuchen kurz nach einer erfolgten Auflösung gestellt wird.

- Solange sich eine Regierung nicht der Mehrheit im Unterhaus sicher ist, soll sie - wie in Vorwahlzeiten - darauf verzichten, bedeutsame Entscheidungen zu treffen. Allerdings muss sie die normalen Regierungsgeschäfte fortführen. (APA/Reuters)