Wien - Sie könne kaum kontrollieren und könne nichts tun, wenn sie Missstände entdecke: Das ist das Urteil der EU Agentur für Grundrechte (Fra) über die österreichische Datenschutzkommission in einem neuen Bericht zum Datenschutz in der EU.

Die heimische Behörde habe "keine Möglichkeit, ihre Entscheidungen durchzusetzen" - ein Problem, das es sonst nur in Ungarn und Polen gibt. Verstöße gegen Datenschutzgesetze könnten nur "beschränkt" verfolgt werden, außerdem fehle Geld und Personal.

Konsequenzen habe das etwa bei Überwachungskameras: "In Österreich (...) sind in der Praxis die meisten Überwachungskameras nicht angemeldet und unterliegen so nicht der Überwachung und Kontrolle durch Datenschutzbehörden", schreibt die Fra.

Die Datenschutzkommission untersteht dem Bundeskanzleramt. Sie soll darüber wachen, dass in Österreich das Datenschutzgesetz und die EU-Richtlinien zum Datenschutz eingehalten und umgesetzt werden.

"Mindestens 95 Prozent der Überwachungskameras in Österreich sind nicht registriert", sagt Hans Zeger von der Datenschutzorganisation Arge Daten. Dabei müsste theoretisch jeder Aufstellort von der Kommission genehmigt werden. Das Problem: "Dafür ist ein Mitarbeiter zuständig. In Österreich stehen aber an 50.000 Orten Kameras." Sucht ein Unternehmen um Genehmigung an, muss es teilweise monatelang warten. "Verständlich, dass sie den bürokratischen Aufwand nicht auf sich nehmen wollen."

Auch wenn die Datenschutzkommission eine nicht genehmigte Kamera oder andere Verstöße gegen das Gesetz entdeckt, kann sie selbst nicht strafen. Sie kann nur Anzeige bei einem Magistratischen Bezirksamt erstatten. "Und die wissen oft gar nicht, dass sie zuständig sind, sind nicht geschult und überlastet", erklärt Zeger. Daher passiert meist: nichts. "Das gibt es nur in Österreich."

Diese Kompetenzen müssen neu geregelt werden, fordert Zeger. Außerdem brauche die Kommission mehr Geld: Spanien etwa finanziert seine Kommission über die Strafen für Verstöße. Die Kommission in Wien war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (Tobias Müller/DER STANDARD, Printausgabe, 8. Mai 2010)