Straßburg - Der französische Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen hat vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Abfuhr erhalten. Die Straßburger Richter billigten eine Verurteilung des Franzosen zu 10.000 Euro Geldstrafe wegen islamfeindlicher Äußerungen als rechtens, wie die Pressestelle am Montag mitteilte. Damit wiesen sie die Klage des Chefs des rechtsextremen Front National (FN) gegen Frankreich als unzulässig zurück.

Hintergrund der Verurteilung war ein Interview Le Pens mit der Zeitung "Le Monde" im Jahre 2005. Darin hatte der heute fast 82-Jährige gesagt: "Wenn wir einmal nicht mehr fünf, sondern 25 Millionen Muslime haben, dann werden diese das Kommando übernehmen."

Der Gerichtshof für Menschenrechte unterstrich, das Recht auf freie Meinungsäußerung müsse zwar grundsätzlich auch für Äußerungen gelten, die "verletzen, schockieren oder beunruhigen" können. Im vorliegenden Fall habe Le Pen aber ein beunruhigendes Bild von der "gesamten muslimischen Gemeinde" gezeichnet, das ein Gefühl der Abweisung oder Feindseligkeit hervorrufen könne. Er habe das Anwachsen der muslimischen Gemeinde als Gefahr für die "Würde und Sicherheit der Franzosen" dargestellt, heißt es in der Entscheidung weiter. Seine Verurteilung sei somit "berechtigt" gewesen. (APA)