Die Justizministerin verteidigt die Autorität der Staatsanwälte. Es könne nicht sein, dass die Politik versuche, durch Zurufe die Justiz zu beeinflussen, sagt Bandion-Ortner.

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Standard: SPÖ und Grüne werfen Ihnen vor, den ehemaligen Finanz-minister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Affäre zu schützen. Die Justiz sei untätig, Ermittlungen würden versanden. Warum gibt es keine Konten-Öffnungen, wie vielfach gefordert? Wird Grasser geschont?

Bandion-Ortner: Grasser wird nicht geschont. Niemand wird geschont! Das stört mich wirklich: Da wird versucht, durch Zurufe aus der Politik das Handeln der Staatsanwälte zu beeinflussen. Das sind genau dieselben Leute, die verlangen, dass die Justiz unabhängig agieren muss. Einerseits will man, dass die Richter und Staatsanwälte unabhängig arbeiten, andererseits versucht man ihnen über die Medien vorzuschreiben, was sie zu tun haben. Bei dem Prozess gegen die Tierschützer in Wiener Neustadt soll das Verfahren eingestellt werden, bei einem anderen Verfahren will man dagegen unbedingt Verfolgungshandlungen. So kann es nicht sein. Das muss man schon der Staatsanwaltschaft überlassen, was verfolgt wird und was nicht.

Standard: In der Buwog-Affäre fragt man sich allerdings schon, warum es da keine Konten-Öffnungen gibt. Da liegen ja ein paar aufklärungswürdige Details auf dem Tisch, wenn etwa der Freund und Geschäftspartner dem Minister den Urlaub sponsert ...

Bandion-Ortner: Genau das ist es! Da kann man wunderbar Populismus betreiben. Aber das Strafrecht ist für Populismus nicht geeignet. Wer von den Herren und Damen kennt eigentlich die Akten? Die Akten kennt der Staatsanwalt. Wir können nicht nach jedem Ermittlungsschritt eine Pressekonferenz abhalten. Das würde die Ermittlungen gefährden und die Persönlichkeitsrechte verletzen. Aber Folgendes möchte ich schon anfügen: Das Strafrecht ahndet Wirtschaftskriminalität, wir haben zahlreiche wirkungsvolle Bestimmungen. Aber nicht jedes Verhalten eines Wirtschaftstreibenden oder eines Politikers, das vielleicht moralisch bedenklich ist, ist automatisch auch strafbar.

Standard: Einem Verdacht nachzugehen bedeutet ja noch keine Vorverurteilung. Bei Grasser scheint es, als ob die Justiz nicht allen Hinweisen nachgehen würde.

Bandion-Ortner: Für gewisse Ermittlungshandlungen brauchen wir einen hinreichenden Tatverdacht, wir brauchen die Verhältnismäßigkeit. Wichtig ist, dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Aber es kann jeder versichert sein: Es wird gearbeitet. Es gibt keinen Promi-Bonus, aber auch keinen Promi-Malus.

Standard: Sie waren in Paris, um sich die Sondereinheiten anzusehen, die sich ausschließlich um Finanzdelikte kümmern. Was können die besser, was unsere Justiz nicht kann?

Bandion-Ortner: Wir haben auch Spezialabteilungen, aber nicht mit einer so intensiven Spezialisierung. In Frankreich gibt es eine gewisse Anzahl von Staatsanwälten und Richtern, die sich ausschließlich um Finanzdelikte kümmern. Sie sind auch speziell ausgebildet. Was aber wesentlich ist: Sie haben sogenannte Assistenten. Das sind Experten aus der Privatwirtschaft oder von anderen Behörden, etwa der Finanzmarktaufsicht oder der Notenbank, die von Beginn an in die Ermittlungen eingebunden sind. In diese Richtung wollen wir auch gehen: Unser Plan, Wirtschaftskompetenzzentren zu errichten und spezialisierte Einheiten zu schaffen, ist genau der Richtige. Ich erwarte mir davon eine Verfahrensbeschleunigung und die effizientere Bearbeitung von Großverfahren. Wenn wir frühzeitig Experten beiziehen, können wir die überbordende Gutachtertätigkeit eindämmen, das spart Zeit und Geld.

Standard: Derzeit gibt es eine ganze Reihe von aufwändigen Wirtschaftsverfahren. Ist die Justiz dem gewachsen?

Bandion-Ortner: Beim Personal haben wir schon für Nachschub gesorgt, die erste Tranche der 35 Richter und Staatsanwälte ist schon im Einsatz. Jetzt bekommen wir noch einmal 81 Planstellen dazu. Vor allem in der Wirtschaftsabteilung werden wir eine ausreichende Personalausstattung haben.

Standard: Was Sie hier ausgeben, müssen Sie anderswo einsparen. Wie soll das gehen?

Bandion-Ortner: Wir müssen eben Bauvorhaben zurückstellen. Das Wichtigste ist, dass wir das Personal haben!

Standard: Also werden keine neuen Gefängnisse gebaut?

Bandion-Ortner: Habe ich nicht vor. Salzburg bekommt eine neue Justizanstalt, sonst gibt es keine Bauvorhaben. Der Jugendgerichtshof in Wien liegt jedenfalls auf Eis.

Standard: Bildungsministerin Claudia Schmied hat sich im Namen der Republik offiziell für die Neonazi-Störaktion in der Holocaust-Gedenkstätte Ebensee vor einem Jahr entschuldigt. Dass es bis heute keine Anklage gibt, bezeichnet der Ebenseeer Bürgermeister Herwart Loidl als "unerträgliche Verschleppungstaktik" . Ist das nicht beschämend für Sie als zuständige Ministerin?

Bandion-Ortner: Nein, wir müssen so einen Sachverhalt genau aufbereiten. Gerade weil es zu einem Geschworenenprozess nach dem Verbotsgesetz kommen kann, müssen alle Fakten im Detail gesammelt werden. Das hat bisher keineswegs unverhältnismäßig lange gedauert. Via Rechtshilfeverfahren mussten auch Zeugen in Italien und Frankreich einvernommen werden. Der Staatsanwalt kann ja nicht selbst hinfahren und Befragungen durchführen, das muss auf dem Behördenweg erfolgen. Und das dauert eben.

Standard: Aber ein Jahr?

Bandion-Ortner: Das Verbotsgesetz ist nicht einfach. Wenn in einem Verfahren nach dem Verbotsgesetz die Beweise nicht ausreichend aufgearbeitet sind, dann steht man in der Hauptverhandlung mit den Geschworenen an. Gerade beim Verbotsgesetz dauern die Vorverfahren oft lang. Die Justiz hat sich sicher nichts zuschulden kommen lassen.

Standard: Soll das Verbotsgesetz vereinfacht werden?

Bandion-Ortner: Nein, am Verbotsgesetz gibt es nichts zu rütteln.

Standard: Aber an der Geschworenengerichtsbarkeit. Wie wollen Sie die Rechtsprechung ändern?

Bandion-Ortner: Ich sehe derzeit das große Problem darin, dass acht Geschworene bei der Entscheidungsfindung in der Tatfrage ganz alleingelassen werden. Dabei kommen immer wieder höchst bedenkliche Urteile heraus. Geschworene sind in zunehmendem Maß juristisch überfordert, weil Tatbestände immer komplexer werden. Es ist schwierig, Laienrichtern in kurzer Zeit klarzumachen, was zum Beispiel ein Putativnotwehrexzess ist. Oft wollen Geschworene auch gar nicht allein entscheiden, weil sie es als psychische Belastung empfingen, über Schuld oder Unschuld von Angeklagten zu entscheiden. Ich habe als Richterin Tränenausbrüche und Nervenzusammenbrüche von Geschworenen erlebt. Eine Lösung wäre eine Art vergrößerter Schöffensenat mit Berufs- und Laienrichtern, die gemeinsam über die Tatfrage entscheiden. Es gibt kaum mehr Länder mit reiner Laiengerichtsbarkeit.

Standard: Sie wollen auch die Kinderpornografie im Internet bekämpfen. Sind Sie für Sperren, wie sie die EU-Kommission vorsieht, oder für Löschung von einschlägigen Seiten, wie Ihre deutsche Amtskollegin vorschlägt?

Bandion-Ortner:Wir dürfen uns keine Denkverbote aufzwingen lassen. Es wäre auch eine Kombination aus Sperre und Löschen möglich. Wir müssen alles unternehmen, um die Vernetzung von Anbietern zu zerstören und den Konsum so schwierig wie möglich zu gestalten. Die Hysterie, dass mit technischen Eingriffen die Meinungsfreiheit eingeschränkt würde, kann ich jedenfalls nicht verstehen. Kinderpornografie kann nie durch Meinungsfreiheit gerechtfertig werden. (Michael Simoner und Michael Völker, DER STANDARD, Printausgabe, 11.5.2010)