Wien - Die geplante Verschärfung der Bestimmungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat den Justizausschuss des Parlaments beschäftigt. Als Ergebnis empfahl der Ausschuss dem Plenum mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und den Grünen Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung und Notariatsordnung, im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung. Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung eines rot-schwarzen Abänderungsantrages plenumsreif gemacht, berichtet die Parlamentskorrespondenz. FPÖ und BZÖ sind gegen die vorgelegten Reformpläne.

Konkret sollen die Eigengeldwäsche in das Strafgesetzbuch aufgenommen, die Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten und Notaren verschärft, der Vortatenkatalog erweitert, die Ausforschung von Vermögen aus strafbaren Handlungen erleichtert und der Strafrahmen für Geldwäscherei den Strafdrohungen im Korruptionsstrafrecht angeglichen werden.

"Grundrechts- und verfassungswidrig"

FPÖ-Abgeordneter Peter Fichtenbauer kritisierte eine Verschärfung der Berufsordnung der Rechtsanwälte und Notare. Das Anwaltsgeheimnis würde durch die Verschärfung der Melde- und Kontrollpflichten der Anwälte gegenüber ihren Klienten unterlaufen - das sei grundrechts- und verfassungswidrig.

BZÖ-Abgeordneter Ewald Stadler meinte, die Regierung wolle sich international in Szene setzen, ungeachtet, ob die gewählte Vorgangsweise zur heimischen Rechtskultur passe oder nicht. Er warnte davor, Strafverteidiger von vornherein in Gegensatz zu ihrem Mandaten zu bringen. Dies wäre ein Anschlag auf Anwaltsstand und Bürgerrechte. Als verfassungswidrig beurteilt er die vorgesehene Aufweichung des Bankgeheimnisses durch "Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte".

"Internetabzocke"

SPÖ-Abgeordneter Johann Maier hält Klientenschutz für problematisch, wenn es sich um ausländische Unternehmen handelt, die Millionenbeträge in Stiftungen oder Briefkastenfirmen in Liechtenstein parkten. Deren Schutz habe nichts mit dem Schutz von Grundrechten zu tun. Die Reform werde es erlauben, gegen die "Internetabzocke" vorzugehen, denn bisher hätten die dafür zuständigen Bezirksrichter nicht über die notwendigen Instrumente verfügt, um Geldflüsse zu Gunsten organisierter Kriminalität nachzuweisen.

Die Frage des SPÖ-Abgeordneten Peter Wittmann, ob auch Steuerhinterziehung als Vortat im Sinne der vorgesehenen Gesetzesänderungen zu gelten habe, verneinte Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner, vorgesehen sei aber die Einbeziehung des Schmuggels. Die Ministerin verteidigte die Neuerungen als Präzisierungen anwaltlicher Sorgfaltspflichten, die im Einklang mit der Rechtsordnung der EU stünden. Bandion-Ortner sieht laut Aussendung keine verfassungswidrigen Bestimmungen in der geplanten Reform.

Hintergrund für die Verschärfung ist ein Prüfbericht der Financial Action Task Force (FATF) der OECD aus dem Vorjahr, der Österreich Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung attestiert hat. Betroffen sind etwa die Bereiche Bankgeheimnis, Prävention und Strafrecht. Bis zum Juni 2011 muss Österreich der FATF über seine Fortschritte berichten und unterliegt weiteren Überprüfungen. Mit dem nun vorliegenden "Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich" sollen neben der Verschärfung des Berufsrechts auch eine Ausweitung des Geldwäsche-Tatbestandes im Strafgesetzbuch (StGB) sowie eine Erleichterung der Auskunft über Bankkonten und -geschäfte im Strafprozess geregelt werden. (APA)