Straßburg - Russland muss den Familien getöteter und entführter Tschetschenen fast 215.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In Straßburg geklagt hatten die Angehörigen von fünf Personen, darunter ein Kind, die 2000 und 2002 bei bewaffneten Überfällen von russischen Militärs getötet worden waren. In einem Fall war ein 24-Jähriger von 15 maskierten Männern bei einer Hausdurchsuchung entführt worden und nie wieder aufgetaucht.

In einem zweiten Fall hatten Militärs das Feuer auf einen Lastwagen eröffnet, in dem vier Personen saßen. Anschließend hatten die Angreifer mit einer Granate das Fahrzeug mit den verletzten Insassen an Bord in Brand gesteckt.

Die russische Regierung habe nicht überzeugend erklärt, dass dieser Angriff zur Abwehr von Terrorismus zwingend erforderlich gewesen sei, befanden die Straßburger Richter. Die Justiz habe außerdem nicht wirkungsvoll ermittelt, um die Fälle aufzuklären und habe zudem nicht ausreichend mit dem EGMR zusammengearbeitet. (APA)