Klagenfurt - Der Kärntner ÖVP-Abgeordnete Gabriel Obernosterer ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden, und zwar wegen Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages zur Kärnten Werbung. Für den Prozess wurde vom Parlament die Immunität des Mandatars aufgehoben. Obernosterer kündigte Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
300.000 Euro
Der Politiker und Touristiker Obernosterer hatte im Sommer 2008 vor dem U-Ausschuss des Landtages erklärt, er habe keine Bedarfszuweisungen des Landes erhalten. Dabei ging es um das Hotel- und Wellnessprojekt "Tuffbad" in der Gemeinde Lesachtal. Die Kommune begann mit dem Bau des Bades, Obernosterer baute parallel dazu ein Hotel. Die Gemeinde erhielt 600.000 Euro Bedarfszuweisung für das Projekt, die auch verbaut wurden.
Als finanzielle Troubles drohten, übernahm Obernosterer von der Gemeinde das gesamte Projekt, er bezahlte dafür laut seiner Aussage vor Gericht knapp . Die Bedarfszuweisung für den Bau des Bades sei bereits davon überwiesen und auch verbraucht worden. Daher sei er der Ansicht, dass seine Aussage korrekt gewesen sei. Der Richter sah das anders, das Verfahren geht in die nächste Instanz. (APA)