Sacheinlage Österreichische Bundesforste AG
Das im Zuge der Sacheinlage des Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesforste" zum 1. Jänner 1997 übernommene Vermögen der Österreichischen Bundesforste AG wurde gemäß § 11 Abs. 2
Bundesforstegesetz 1996 (BGBl. 793/1996) mit dem beizulegenden Wert gemäß § 202 Abs. 1 UGB angesetzt. Diese Werte übernehmen die Funktion der Anschaffungskosten.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden linear abgeschrieben. Die jährlichen Normalabschreibungen erfolgen über folgende
Nutzungsdauern, wobei die im Rahmen der Sacheinlage übernommenen Anlagen auf die jeweilige Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.

Es handelt sich dabei um die Regelabschreibungszeiträume. Individuelle Abweichungen sind möglich. Der Firmenwert wird entsprechend der steuerlichen Nutzungsdauer auf 15 Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen
Der Equity-Ansatz wird für nicht vollkonsolidierte (assoziierte) Unternehmungen angewendet. Beteiligungen sowie Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit dieser Wert über dem Wert liegt, der ihnen zum
Bilanzstichtag beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Umlaufvermögen
Die Ermittlung der Vorräte erfolgte durch körperliche Bestandsaufnahmen zum Bilanzstichtag. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten, die fertigen und unfertigen Erzeugnisse
zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten sowie anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Soweit der absatzseitige Vergleichswert niedriger ist, erfolgte ein Ansatz zu diesem Wert. Bei den sonstigen Vorräten wurden überwiegend
Festwerte angesetzt.
Forderungen mit einer zukünftigen Fälligkeit von über 3 Monaten wurden mit einem Zinssatz von 5 % p.a. abgezinst. Forderungen, die bereits seit mehr als 3 Monaten überfällig sind, wurden mit 0,5 % p.a. wertberichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Ausmaß vorgenommen. Weiters wurde von den nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % abgesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen
Durch die rechtliche Gestaltung eines Teiles der Dienstverträge der Angestellten waren Abgrenzungen von Gehaltszahlungen für Jänner 2010 notwendig.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht in Höhe des voraussichtlichen Anfalls gebildet.

Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder wurden nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 3 % sowie einem Pensionseintrittsalter bei Frauen von 55 bis 65 Jahren und bei Männern von 60 bis 65 Jahren
- entsprechend dem gesetzlichen Mindestpensionsalter bzw. dem einzelvertraglich festgelegten Pensionseintrittsalter - ermittelt. Ein Fluktuationsabschlag wurde nicht berücksichtigt.
Rückstellungen für noch nicht konsumierte Urlaube und Zeitausgleiche wurden einschließlich anteiliger Lohnnebenkosten errechnet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungen
Langfristige Miet- und Pachtverhältnisse bzw. Zuschüsse wurden entsprechend abgegrenzt.

Währungsumrechnungen
Die Forderungen und Bankguthaben sind, soweit sie auf Fremdwährungen lauten, grundsätzlich mit dem Mittelkurs zum Zeitpunkt der Entstehung bewertet, wobei Kursverluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt wurden. Die Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder dem höheren Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.