Salzburg - Heftige Kritik an der österreichischen Justiz hat es am Montag seitens der Teilnehmer des Vereins "Gerechtigkeit für Kaprun" in Salzburg gegeben. Die Wahrheit werde bewusst unterdrückt, und man versuche alles, dass sie nicht ans Licht komme, meinte zum Beispiel der deutsche Sachverständige Hans-Joachim Keim. Die Verfahren würden unnötig in die Länge gezogen und man versuche, alles auf Verjährung anzulegen, sagte der Wiener Anwalt Gerhard Podovsovnik, der mehr als 100 Opferangehörige vertritt.

Der Einbau des Heizstrahlers sei ein "Pfusch sondergleichen" gewesen, und man habe "nach freien Stücken montiert", stellte der Hauptgutachter des Kaprun-Strafverfahrens, Anton Muhr, fest. Durch die Anzeige der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) gegen den Hersteller Fakir wäre sein Gutachten durch die Staatsanwaltschaft (StA) Heilbronn und die Untersuchungen von Keim und seinem deutschen Kollegen Bernhard Schrettenbrunner untermauert worden, sagte Muhr, der kurz nach Prozessbeginn krankheitsbedingt aus dem Verfahren ausgeschieden war. "Am meisten aufgeregt hat mich bei dem Prozess, dass sie versucht haben, mich als größten Depp darzustellen". Muhr sei von den Anwälten bewusst "hinausgemobbt worden", weil er zu einem Schluss gekommen wäre, der nicht in ihr Konzept gepasst habe, fügte Podovsovnik hinzu.

Die nach Muhr bestellten Sachverständigen hätten den Auftrag gehabt, nachzuweisen, dass der Heizlüfter (so wie in der Urteilsbegründung angeführt, Anm.) einen Produktions- und Materialfehler gehabt hätte. In Wirklichkeit wäre es ganz anders gewesen, betonte Keim. "Fakir wurde in Heilbronn in betrügerischer Absicht angezeigt." Man habe seitens der österreichischen Justiz einen um- und wieder rückgebauten sowie manipulierten Heizlüfter von Salzburg nach Heilbronn geschickt, kritisierte der deutsche Sachverständige, der ausführlich seine Theorie über das Unglück schilderte. Diese sei mit Beweisen belegbar, so Keim. "Heilbronn wurde bewusst an der Nase herumgeführt."

"Das Ganze war eine bedingt vorsätzliche Brandstiftung"

So wäre beim Zug auf das Kitzsteinhorn schon beim Ausfahren ein Glimmbrand zu bemerken gewesen. Die Materialien waren nicht vorschriftsmäßig angewandt worden, und es habe technische Veränderungen beim Heizlüfter gegeben. Beim Einbau durch Angestellte der GBK sei das Gerät umgebaut worden, bekrittelte Keim. Der Heizlüfter sei nur für Bad, WC und Wohnräume zu verwenden gewesen. Außerdem habe man ein Flugzeughydrauliköl verwendet, das leicht entflammbar sei, so Keim. "Das Ganze war eine bedingt vorsätzliche Brandstiftung", so der Deutsche.

Das Hauptziel seiner Mandanten wäre nicht Schadenersatz, betonte Opferanwalt Podovsovnik. "So kann man nicht mit Opfern umgehen. Das ist ein Unikum in ganz Europa." Beim Unglück auf das Kitzsteinhorn fanden 155 Menschen am 11.11.2000 den Tod, zwölf überlebten. (APA)