Wien - Christiane Brunner gehört zu jenen Menschen, die durchaus gerne mit Freunden in einem Gastgarten sitzen. Sie ist aber auch Umweltsprecherin der Grünen - und weiß in dieser Funktion, dass Gastgärten mit ihrer Lärmemission zu einer beachtlichen Belastung für die jeweiligen Nachbarn werden können.

Mit entsprechender Skepsis sieht sie den Entwurf zu einer Novelle der Gewerbeordnung, den Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner versandt hat: Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung (und der Wirte) schlägt das Ministerium vor, kleine Gast- und Schanigärten generell von einer Betriebsanlagen-Genehmigungspflicht freizustellen. Schanigärten wären dann automatisch von acht Uhr Früh bis 23 Uhr bewilligt, wenn nicht die jeweilige Gemeinde andere Sperrstunden vorschreibt.

Anrainer von solchen Betrieben wären dadurch schlechtergestellt als die Nachbarn anderer Betriebe, argumentiert Brunner. Es gehe ihr "sicher nicht um das Signal, dass wir Gastgärten abwürgen wollen. Aber den Nachbarn - etwa in einem Innenhof, wo der Lärm sehr störend sein kann - alle Parteienrechte zu nehmen ist gleichheitswidrig. Auch sie haben Recht auf Schlaf - und auf ein Verfahren, in dem geklärt wird, ob die Belastung etwa gesundheitsschädlich ist." (Conrad Seidl/DER STANDARD-Printausgabe, 18.5.2010)