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Die vergangene Woche war kein Highlight für den erfolgsverwöhnten Onlinekonzern: Erst musste Google den Verkaufsflop seines Handys Nexus One einräumen, dessen Onlineverkauf eingestellt wird.

"Irrtümlich"

Freitagnacht räumte der Konzern dann zerknirscht ein, dass er Datenschutzbehörden falsche Auskunft gegeben hatte: Bei der Protokollierung der Standorte von Wifi-Netzen (WLAN) lasen die Google-Street-View-Autos auch gleich im Vorbeifahren in den offenen Netzen mit, was deren Benutzer so gerade machten. "Irrtümlich", wie Google erklärte. Und als ob der Konzern die Benutzer seiner Suchmaschine vor seinen Schnüffeleien schützen wolle, kündigte Google an, dass Suche künftig verschlüsselt übertragen werden soll - also quasi google-abhörsicher.

Das Eindringen in die privaten Datennetze, obwohl ohne Zusammenhang mit Street View, hat auch in Österreich der Debatte um das umstrittene Projekt der Fotoansichten von Straßenzügen neue Nahrung gegeben. Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärte dem Standard, dass Österreichs Datenschutzkommission vergangenen Freitag von der Panne informiert worden sei. In einzelnen Ländern habe man bereits mit der Löschung unter Aufsicht eines externen Auditors begonnen.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Der Datenschutzrat im Bundeskanzleramt soll nächste Woche beraten, ob das Datenschutzgesetz novelliert werden muss, um Street View Rechnung zu tragen, erklärte der in der Regierung zuständige Medienstaatssekretär Josef Ostermayer dem Standard .

Ging es dabei bisher um die Regelung zur Verwendung von Geodaten im Internet, wirft jetzt die Google-Offenbarung des Lauschangriffs noch eine weitere Frage auf. Denn Googles Mitlesen gilt zwar nach Datenschutzrecht als Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Allerdings müssten die jeweils Betroffenen klagen, und die wissen nichts davon, wenn Google ihren Datenverkehr belauscht hat. Denkbar, sagt der Sprecher von Ostermayer, wäre es darum, den Datenschutzrat in solchen Fällen gesetzlich zu Unterlassungsklagen zu ermächtigen.

Vorsatz

Strafbar sei das Verhalten Googles nur, wenn es vorsätzlich gehandelt habe, erklärt Lukas Feiler vom Wiener E-Center, das auf Internetrecht spezialisiert ist. Dies habe Google in seiner Erklärung in Abrede gestellt. Jedoch seien die Daten rechtswidrig erfasst worden, darum sei Google auch zur Löschung verpflichtet.

"Das bewusste Einklinken in fremde WLANs ist nicht gerade State of the Art. Das Projekt Street View ist ohnehin schon so umstritten, dieses Mitlesen ist darum unternehmenspolitisch sehr problematisch", kommentiert der Leiter des E-Center, der Wiener Professor für Zivilrecht Wolfgang Zankl den Google-Lapsus. (Helmut Spudich, DER STANDARD Printausgabe, 18. Mai 2010)