Wien - Wie Kanzler Werner Faymann (SPÖ) heute Dienstag nach dem Ministerrat bekannt gab, ist die Waffengesetz-Novelle 2010 beschlossen worden. Damit wird in Umsetzung einer EU-Richtlinie bis Ende 2014 ein computergestütztes zentrales Waffenregister eingerichtet. Dort werden erstmals alle Schusswaffen erfasst, auch jene, die bisher frei erhältlich waren.
Waffenkategorien C und D künftig meldepflichtig
Der Großteil der Bestimmungen wird aber erst in Kraft treten, wenn die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des Registers geschaffen sind. Dann werden Waffen der sogenannten Kategorien C (etwa Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Schrotflinten), also Langwaffen, für die keine sonstige waffenrechtliche Bewilligung notwendig ist, vom Besitzer bei einem niedergelassenen Waffenhändler zu melden sein. (APA)