Der Rüstungssektor ist lukrativ und daher heiß umkämpft. Dies zeigt auch der jüngste Beschaffungsskandal in den USA bei der Vergabe eines milliardenschweren Auftrags zum Bau von Tankflugzeugen, bei dem EADS gegenüber Boeing den Kürzeren zog. Für europäische Unternehmen ist es schwierig, im US-Rüstungsmarkt Fuß zu fassen. Umgekehrt sollte der europäische Rüstungsmarkt bald wettbewerbsoffener und transparenter sein. Dies sollte durch die neue EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter gewährleistet werden.

Auf dem europäischen Rüstungsmarkt beträgt das Beschaffungsvolumen jährlich rund 91 Mrd. Euro. Dabei gehört es zur gängigen Praxis, die Vergabe von Rüstungsaufträgen vom echten Wettbewerb abzuschotten. Laut Statistik wurden in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten lediglich 13 Prozent aller Verteidigungsaufträge europaweit ausgeschrieben.

Die fehlende Transparenz hängt auch damit zusammen, dass die bestehenden (klassischen) Vergaberegeln für den sensiblen Rüstungssektor ungeeignet erscheinen.

Die aktuelle europäische Rüstungsbeschaffungs-Richtlinie 2009/81/EG legt daher besondere Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe im militärischen Verteidigungsbereich sowie im nicht-militärischen Sicherheitsbereich fest. Sie gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert eine bestimmte Schwelle erreicht: Bei Bauaufträgen mindesten 4,845 Mio. Euro; Liefer- und Dienstleistungsaufträge mindestens 387.000 Euro.

In der Praxis sind die neuen Vergaberegeln etwa bei der Errichtung von Kasernen und Raketenabschussbasen oder bei der Lieferung von Flugkörpern und Munition anzuwenden. Die zivile Beschaffung betrifft den Grenzschutz, die Terrorismusabwehr, polizeiliche Tätigkeiten sowie Kriseneinsätze.

Besondere Bedürfnisse

Die verteidigungsspezifische EU-Richtlinie berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse des sensiblen Rüstungssektors. Künftig können öffentliche Auftraggeber das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung als Standardverfahren durchführen. Dadurch verfügen sie über ausreichend Spielraum, um die notwendigen Vertragsdetails genau abzustimmen.

Die neuen Sonderregeln zielen insbesondere auf die Gewährleistung der Informations- und Versorgungssicherheit ab. Bei der Informationssicherheit sollen vertrauliche Informationen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Bei der Versorgungssicherheit sollen Aufträge auch in Krisensituationen rechtzeitig und einwandfrei ausgeführt werden (etwa durch kritische Wartungskapazitäten des Auftragnehmers während des gesamten Lebenszyklus der Militärausrüstung).

Spezielles Gesetz

Die neue EU-Richtlinie ist spätestens bis 21. August 2011 in nationales Recht umzusetzen. In Österreich wird die Schaffung eines speziellen Vergabegesetzes für den Verteidigungsbereich diskutiert. Andere Staaten - wie Kroatien, das zwar nicht zur EU gehört, aber den gemeinschaftsrechtlichen Acquis umsetzt - haben die Rüstungsbeschaffungs-Richtlinie bereits umgesetzt.

In der Vergabepraxis wird es künftig schwieriger sein, Argumente für das Unterbleiben einer öffentlichen Bekanntmachung zu finden. Direktvergaben könnten etwa durch den Schutz "wesentlicher Sicherheitsinteressen" oder auf Basis internationaler Verträge begründet werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass an Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht ein strenger Maßstab gelegt wird. (Manfred Essletzbichler, Lubica Páleníková, DER STANDARD, Printausgabe, 19.5.2010)