Auch unbekannte Medien stehen unter Beobachtung: Jörg Wipplinger veröffentlichte auf seinem Blog dieWahrheit.at ein Interview mit Balluch-Anwalt Traxler. Nun muss er sich einen Anwalt leisten

Screenshot: dieWahrheit.at

Rund um den Tierrechtsprozess ist es ruhig geworden. Medien begeben sich nur noch fallweise ins Wiener Neustädter Gericht. Nur einschlägige Blogs berichten noch in steter Regelmäßigkeit über die Anklage nach dem umstrittenen Anti-Mafia-Paragrafen §278a.

Genau diese Blogs sollen nun mundtot gemacht werden, befürchten Tierrechts-SympathisantInnen: Abseits des Tierrechts-Prozesses hat sich ein Nebenschauplatz von Zivilprozessen etabliert.

Aus Kostengründen widerrufen

So läuft gegen den Hauptbeschuldigten Martin Balluch zurzeit eine Klage im Ausmaß von 30.000 Euro, weil er auf seinem Blog Vorwürfe gegen die Geschäftsführer des Bekleidungsunternehmens Kleiderbauer, Werner und Peter Graf, publiziert hat. Die Grafs hatten Balluch bereits vor zwei Jahren auf Unterlassung geklagt, als dieser ihnen unterstellt hatte, den erlittenen Schaden infolge eines Buttersäure-Anschlags auf eine Grazer Filiale zu hoch angesetzt zu haben. Balluch zog die Behauptung damals zurück - aus finanziellen Gründen, wie sein Anwalt Stefan Traxler betont: „Das wäre ins Existenzielle gegangen."

Mit einem aktuelleren Blogeintrag habe Balluch gegen diese Unterlassungs-Vereinbarung verstoßen, so der Vorwurf der Grafs - die Exekutionsklage folgte auf den Fuß.

Streitwert: 65.000 Euro

Nun wurde Traxler selbst mit einer Klage bedroht: In einem Video-Interview mit dem Blogger Jörg Wipplinger hatte der Anwalt die Vorwürfe bezüglich der Grazer Filiale wiederholt und Werner Graf der Lüge bezichtigt. Die Klagsandrohung kam postwendend: Traxler wurde der Kreditschädigung und der üblen Nachrede bezichtigt. Der Anwalt zögerte erst, zog dann schließlich die Aussage zurück. Ebenfalls „aus Kostengründen", wie der Jurist betont: „Da wäre es um einen Streitwert von 65.000 Euro gegangen. Ich bin nicht meines Geldes Feind." In einem Vergleich hat Traxler seinen Kommentar zurückgezogen und unterschrieben, „dass ich so etwas nicht mehr sagen darf." Allein der Vergleich habe 4000 Euro an Prozesskosten verschlungen.

"Sehe eine Taktik dahinter"

Mit hohen Zahlungen konfrontiert wurde auch jener Blogger, der Traxlers Aussage publiziert hatte: In zwei Schreiben an Jörg Wipplinger forderten die Grafs für sich und die Firma Kleiderbauer Entschädigungen in der Gesamthöhe von 50.000 Euro. Es folgte bislang ein Antrag nach dem Mediengesetz, der jedoch beim Arbeitsort Wipplingers in Krems eingebracht wurde, wo sich das Gericht für unzuständig erklärte. Der Blogger wartet nun auf weitere Gerichtsstücke.

Beim Vorgehen der Grafs handle es sich um eine Einschüchterungsstrategie, glaubt Stefan Traxler: „Sie decken alle, die Probleme machen, mit Klagen ein", meint der Anwalt. „Da sehe ich schon eine Taktik dahinter."

Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe

Die Kleiderbauer-Geschäftsführer selbst nehmen zum Vorgehen keine Stellung: „Wir äußern uns zu laufenden Verfahren prinzipiell nicht", so der Pressesprecher.
Apropos Verfahren: Der Vorwurf Balluchs, die Kleiderbauer-Geschäftsführung hantiere im Prozess mit überzogenen Schadensdarstellungen, liegt der Staatsanwaltschaft Wien seit einem Jahr vor. Zu einer Entscheidung über eine mögliche Anklage wird es laut der Sprecherin der StA Wien in den nächsten Tagen kommen. (Maria Sterkl, derStandard.at, 19.5.2010)