Washington - Ein US-Bundesrichter hat die Ausweisung eines früheren Wächters im NS-Konzentrationslager Sachsenhausen nach Österreich angeordnet. Wie das Justizministerium am Dienstag in Washington mitteilte, soll der heute 85-jährige Anton Geiser in sein Heimatland überstellt werden. Als NS-Mittäter müsse Geiser "zur Verantwortung gezogen werden". Einzelheiten zu der Ausweisung wurden zunächst nicht bekannt.

Seitens des Außenministeriums in Wien hieß es, dass am Mittwoch eine Stellungnahme zu erwarten sei. Geiser wanderte 1956 aus Österreich in die USA ein und wurde 1962 US-Staatsbürger. Die US-Staatsangehörigkeit wurde Geiser bereits 2006 entzogen. 

Einbürgerung war ungültig

Die Einbürgerung war nach Auffassung der Gerichte ungültig, weil er als NS-Mittäter kein Recht auf Einreise in die USA hatte. Geiser hatte im Verfahren um die Aberkennung seiner Staatsbürgerschaft eingeräumt, als bewaffnetes Mitglied der SS-Totenkopfverbände als Wächter im KZ Sachsenhausen bei Berlin gearbeitet zu haben.

Geiser war 1943 Wachmann im Lager Buchenwald

Im Alter von 17 Jahren wurde Geiser in die Wehrmacht eingezogen. Als Angehöriger der SS-Totenkopfdivision war er 1943 Wachmann im Lager Buchenwald, wo Zehntausende von Juden und anderen Gefangenen getötet wurden. Geiser hat erklärt, dass er keinen Gefangenen Schaden zugefügt habe.

Seit November wird vor dem Landgericht München dem mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk der Prozess gemacht. Laut Anklage soll Demjanjuk 1943 ein halbes Jahr lang Wächter im Vernichtungslager Sobibor im damals von Deutschland besetzten Polen gewesen sein. In dieser Zeit starben dort mindestens 27.900 Juden, weshalb er wegen Beihilfe zum Mord in 27.000 Fällen angeklagt ist. Demjanjuk hatte sich jahrelang gegen seine Ausweisung aus den USA an Deutschland gewehrt. (APA/AFP/AP)