Die Schwierigkeiten beginnen schon bei der genauen Wortwahl. Die EU-Finanzminister haben angekündigt, Hedgefonds an die Leine zu nehmen. Dabei richtet sich die neue Richtlinie, die sie am Dienstag verabschiedet haben, nicht an Hedgefonds, sondern an die Managementgesellschaften dahinter. Jeder Fondsmanager muss sich künftig registrieren lassen und daher:

***

  • alle Eigentümer offenlegen, die mit mehr als zehn Prozent an der Managementgesellschaft beteiligt sind. Die Gesellschaft, die den Hedgefonds managt, muss zudem Eigenkapital von 125.000 Euro halten (ab einem Portfolio von 250 Millionen Euro gelten höhere Anforderungen).
  •  Weiters gelten Berichtspflichten gegenüber Behörden, Anlegern und Unternehmen. Hedgefonds müssen künftig eine Vermögensübersicht vorlegen. Fonds, die kräftig "hedgen" , also deren Fremdkapital das Eigenkapital übersteigt, müssen den Behörden bekanntgeben, wie viel Fremdkapital sie einsetzen. Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können diese Hebelfinanzierung begrenzen, wenn die Finanzstabilität gefährdet erscheint.
  •  Zudem muss der Fondsmanager Leerverkäufe und die Anlagekategorien, in die er investiert, melden. Ein Fonds, der ein Unternehmen beherrscht (30-Prozent-Anteil), muss dies Mitarbeitern und anderen Eigentümern mitteilen.

Für Österreich bringt die Richtlinie viele Neuerungen. Bisher sind Hedgefonds im wesentlichen keinerlei Regulierungsvorschriften unterworfen, heißt es bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Wien. Der Begriff "Hedgefonds" findet sich im Gesetz gar nicht.

Dennoch wird der Vorschlag der EU-Finanzminister auch heftig kritisiert. Das EU-Parlament, das den Vorschlag noch absegnen muss, drängt auf zahlreiche Änderungen:

  •  Nicht registrieren lassen müssen sich laut Beschluss der Minister Hedgefonds, die ihren Sitz in Drittstaaten außerhalb der EU haben. Das Parlament wünscht Änderungen. Traditionell sind zwei Drittel der Hedgefonds in Offshore-Zentren wie den Bahamas oder den Kanalinseln angesiedelt. Ein einzelner EU-Staat kann Hedgefonds aus diesen Ländern ohne Registrierung zulassen, wenn Mindestanforderungen erfüllt sind. Zwischen den Staaten muss ein Informationsaustausch bei Steuerfragen bestehen. Für viele Offshore-Zentren ist das nicht leicht zu erfüllen. Dem EU-Parlament reicht diese steuerrechtliche Komponente dennoch nicht aus. Das Parlament will, dass sich auch Fonds aus Drittstaaten EU-weit registrieren lassen und dass ihr Heimatstaat Zusatzbedingungen, wie den Austausch von Steuerinformationen, erfüllt.
  •  Die Parlamentarier fordern, dass Hedgefonds festlegen, welchen Anteil an Fremdkapital sie halten können. Der Rat ist gegen Obergrenzen. Einig sind sich Rat und Parlament, dass der massive Einsatz von Fremdkapital und die undurchsichtigen Strukturen vieler Fonds hohe Risiken bergen.
  •  Der Rat hat kleine Fonds (Vermögen unter 100 Millionen Euro) von den Regelungen ausgenommen, das Parlament lehnt das ab.

Am 31. Mai wollen Parlament und Rat erstmals über einen Kompromiss beraten. Eine Einigung vor dem Sommer ist unwahrscheinlich. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.5.2010)