Linz - Windischgarsten, der kleine Ort im Garstnertal, erregt mit auffallender Regelmäßigkeit das öffentliche Interesse. Im Oktober 1999 wird der damalige Bürgermeister Franz Hufnagl (SP) wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Mit 31. Jänner 2009 nimmt die österreichweite Debatte um den letztlich als Weihbischof von Linz gescheiterten Gerhard Maria Wagner im Windischgarstner Pfarrhaus ihren Anfang. Und jetzt ist auch der amtierende Bürgermeister Norbert Vögerl ins Visier der Justiz geraten.

Hangrutsch und Privatkiesel

Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft Steyr gegen das ÖVP-Gemeindeoberhaupt. Vorgeworfen wird Vögerl, es habe "immer wieder Verflechtungen" zwischen seinem Amt im Windischgarstner Rathaus und seinem Job als Immobilienmakler gegeben. In den Akten der Steyrer Strafbehörden finden sich unter anderem die sogenannten "Löger"-Gründe. Im Jahr 2006 beschleunigte der Kühberg am Wurbauerkogel Vögerls Talfahrt. Nach den Hangrutschungen wurde über die "Löger"-Gründe ein temporäres Bauverbot verhängt.

Was den Bürgermeister, so sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft, in seiner Makler-Funktion nicht am Verkauf des Areals als Baugrund hinderte. Bei anderen Parzellen habe die Geschäftstätigkeit des Bürgermeisters die Gemeinde geschädigt. Die Staatsanwaltschaft wirft Vögerl zudem persönliche Bereicherung vor: Der Ortschef soll aus dem gemeindeeigenen Schotterwerk Kies geordert haben, um damit einen Privatweg schottern zu lassen. Vögerl, der sich keiner Schuld bewusst ist und die Vorwürfe "als längst widerlegt sieht", hat einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens eingebracht - eine Möglichkeit, die die heimische Strafprozessordnung bei Ermittlungen gewährt, die sich bereits über längere Dauer erstrecken.

Aus der Staatsanwaltschaft heißt es, man habe bei dem Verfahren länger zugewartet, um die Bürgermeisterwahlen nicht zu beeinflussen. Der Haftrichter muss also nun entscheiden, ob der Windischgarstner Bürgermeister angeklagt wird oder die massiven Anschuldigungen als haltlos fallengelassen werden. (mro/DER STANDARD-Printausgabe, 20.5.2010)