Die Stadt Wien strukturiert ihre Ökoförderungs-Aktion um. Neu eingeführt werden dabei die Förderschienen "Niedrigenergiehaus Light" in der Höhe von 5.000 Euro und "Niedrigenergiehaus Light mit Lüftungsanlage" in der Höhe von 8.000 Euro. Speziell für kleinere Häuser, etwa Kleingartenwohnhäuser mit limitierter verbaubarer Fläche, soll damit die Möglichkeit einer sinnvollen Ökoförderung geboten werden.
Im Bereich der bestehenden Öko-Förderung und Biomasseförderung werden die Fördermittel für Niedrigenergiehäuser, Niedrigenergiehäuser-Plus und Passivhäuser um jeweils 4.000 Euro erhöht; bei Passivhäusern von derzeit 14.000 auf 18.000 Euro, bei Niedrigenergiehäusern von derzeit 7.000 auf 11.000 Euro.
Änderungen gibt es unter anderem auch bei den Förderungen für Biomasseheizungen und Wärmepumpen in Verbindung mit thermischen Solarkollektoren. Die Stadt stellt jährlich rund 4 Millionen Euro für die Ökoförderungen bereit.
Gültigkeit der Ökoförderungen "neu"
Folgende Befristungen sind vorgesehen: Die Aktionen Niedrigenergiehäuser mit verbessertem Wärmeschutz (5 Förderungsaktionen) gelten bis 31. Dezember 2011. Die Förderaktionen für den Einbau von innovativen Heizungssystemen gelten bis 31. Dezember 2012.
Förderungsberechtigt sind alle Eigenheim- und Kleingartenwohnhausbesitzer, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und deren Wohnbauvorhaben die nunmehr notwendigen energetischen und bauökologischen Anforderungen erfüllen. (red)