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Die Gemeinden erneuern ihre Forderung, selbst Tempokontrollen durchführen zu dürfen.

Foto: APA/ J.Fesl

Wien - Nach dem tödlichen Unfall eines Achtjährigen - er wurde am Dienstag in Wien auf einem Schutzweg nahe einer Schule von einem Auto niedergestoßen - erneuern die Gemeinden ihre Forderung, selbst Tempokontrollen durchführen zu dürfen. Ihnen geht es um die Überwachung mittels Radarboxen an sensiblen Stellen wie Schule und Kindergärten. Dazu müsste die StVO geändert werden. Es liege nun an Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), die Initiative zu ergreifen, sagte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer am Donnerstag.

Nach einem Treffen zwischen Gemeindebund-Vertretern und Gemeinde-Referenten der Länder am Dienstag in Linz sei nun ein Stolperstein aus dem Weg geräumt worden, hieß es in einer Aussendung. Denn die Gemeindereferenten hätten Verständnis für die Forderung aufgebracht, sagte Mödlhammer. Der Gemeindebund habe angeboten, den Bezirkshauptmannschaften - zuständig für Anonymverfügungen und Anzeigen - 20 Prozent der eingenommenen Strafgelder zukommen zu lassen. Die Länder verlangten nun vom Bund einen Anteil an den Strafgeldern für die Bezirkshauptmannschaften, sagte der Gemeindebund-Präsident. Und dieser wäre ungleich größer, da es um viel stärker frequentierte Autobahnen und Bundesstraßen geht.

Die Ermächtigung der Gemeinden zu Tempokontrollen müsste in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt werden. Es bedürfe nur weniger Sätze, sagte Mödlhammer, die Initiative dazu müsse von Verkehrsministerin Bures ausgehen. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) habe bereits ihre Zustimmung signalisiert. Das Recht der Gemeinden zu "blitzen" war 2008 von der Datenschutzkommission mit der Begründung unterbunden worden, dass es sich bei Gemeinden werden um Verkehrspolizei noch um Vollzugsorgane der StVO handelt. Der Straßenverkehrsordnung zufolge gelten Tempokontrollen als Datenverarbeitung, fallen unter das Datenschutzgesetz und müssen müssen registriert werden. (APA)