Die im Jahr 2009 verabschiedete Universitätsgesetz-Novelle bringt eine arbeitsrechtliche Veränderung von Lehrbauftragten an den Unviersitäten mit sich. Personen, die ausschließlich in der Lehre tätig sind und weniger als vier Semesterwochenstunden unterrichten, werden ab sofort von Angestellten zu freien Dienstnehmern.

Im Paragraph 100 wurde ein Absatz (5) hinzugefügt, der besagt, dass "nebenberufliches Lehrpersonal in einem freien Dienstverhältnis zur Universität" steht.  (red/derStandard.at, 21.05.2010)