Wien - Die Fälle vor der Gleichbehandlungskommission gegen den ORF "häufen" sich, steht in deren Entscheidung, die einer ORF-Pensionistin Diskriminierung wegen Geschlecht und Alter bestätigt. Die Frau klagt nun rückwirkend über Jahre auf höhere Einstufung. Den ORF könnte das eine hohe fünfstellige Summe kosten - und weitere Klagen nach sich ziehen.

Alois Obereder vertritt Rubina Möhring vor Kommission und Arbeitsgericht, die vor ihrer Pensionierung Kulturzeit und Nano auf 3sat für den ORF leitete. Der Wiener Anwalt argumentiert nach Standard-Infos mit einer langen Liste von männlichen ORFlern wie Peter Huemer, Hubert Nowak, Stefan Ströbitzer, Erich Hirtl, Hans Bürger und Norbert Stanzel. Penibel listet Obereder etwa höhere Einstufungen "ad personam" auf. Sie erfolgten laut ORF "aufgrund von besonderen Leistungen, besonderen Kenntnissen oder besonderer Bewährung". Für Senat I der Gleichbehandlungskommission "ließ sich erkennen, dass die Einstufung in eine Verwendungsgruppe willkürlich erfolgt". Der Senat konstatiert ein "sehr fragwürdiges Entgeltsystem". Dem ORF sei "nicht gelungen, den Senat zu überzeugen, dass sie nach objektiven und transparenten Kritierien" Möhrings "Entgelt festgesetzt hat". Ähnlich sieht der Senat, dass der ORF Gerhard Jelinek als Ressortleiter für Menschen & Mächte Möhring vorzog. "Bedenklich erschien dem Senat die Art und Weise, wie Postenbesetzungen erfolgen." Er empfiehlt Schadenersatz. Möhring klagt das Geld nun ein.

Eine lange neue Passage im geplanten ORF-Gesetz widmet sich der Gleichstellung von Frauen. (Harald Fidler, DER STANDARD, Printausgabe 21./22./23. Mai 2010)