Düsseldorf - Ein spektakulärer Millionenbetrug beim
Waschmittelkonzern Henkel beschäftigt seit Mittwoch das Landgericht Düsseldorf.
Verantworten müssen sich ein früherer 43-jähriger PR-Manager des Unternehmens
und ein 47-jähriger Kaufmann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zusammen
mit einem Komplizen Forderungen in Höhe von knapp 45 Mio. Euro gegen Henkel frei
erfunden und dann verkauft zu haben. Der Schaden beläuft sich auf
schätzungsweise 15 Mio. Euro.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft
funktionierte die Betrugsmasche nach Art eines Schneeballsystems. Vermeintliche
Forderungen, die das Trio verkaufte, seien durch Veräußerung noch höherer
Scheinforderungen beglichen worden, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann.
Gleichzeitig blieb eine beträchtliche Summe bei den Betrügern hängen. Insgesamt
hätten sich die Angeklagten zwischen November 2007 und Oktober 2009 in 14 Fällen
des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Urkundenfälschung strafbar gemacht,
sagte der Staatsanwalt.
Kontakte zu möglichen Käufern
Die Idee ging laut Anklage von Kaufmann Thomas H.
aus. Er habe die Kontakte zu möglichen Käufern hergestellt. Dem 43-jährigen
PR-Manager Kai v. B. fiel demnach die Aufgabe zu, sich Gründe für die
Forderungen auszudenken und potenzielle Käufer von deren Berechtigung zu
überzeugen. Dabei habe er die Unterschrift des Henkel-Finanzvorstands gefälscht.
Abgewickelt worden seien die Deals über eine Firma des inzwischen verstorbenen
Komplizen Willy L..
Kai v. B., der monatlich knapp 5.000 Euro netto bei
Henkel verdiente, habe sich durch den Betrug einen "gehobenen Lebensstil"
finanzieren wollen, sagte Möllmann. Willy L. und Thomas H., beide ohne
geregeltes Einkommen, hätten damit ihren Lebensunterhalt ganz bestreiten
wollen.
Der Löwenanteil der Beute ging den Angaben zufolge an Willy L..
H. bekam gut eine Million Euro, Kai v. B. mindestens 830.000 Euro. L. soll beide
zudem mit Luxussportwagen und Bargeld in nicht mehr genau nachvollziehbarer Höhe
versorgt haben.
Selbstanzeige
Der Betrug war durch eine Selbstanzeige des PR-Managers
im Herbst vergangenen Jahres aufgeflogen. "Henkel wusste bis dahin nichts
davon", erklärte Möllmann. Kai v. B. könne aufgrund der Selbstoffenbarung unter
Umständen mit einem Strafnachlass rechnen, da es seit Herbst 2009 eine
Kronzeugenregelung im allgemeinen Strafrecht gebe.
Nach Verlesung der
Anklage wurde der Prozess auf kommenden Montag vertagt, da sich
Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter zu einem "Rechtsgespräch" treffen
wollten. Bisher sind 13 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für Ende
Juli erwartet. (APA/apn)