Bild nicht mehr verfügbar.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft funktionierte die Betrugsmasche bei Henkel nach Art eines Schneeballsystems.

Foto: AP/Roberto Pfeil

Düsseldorf - Ein spektakulärer Millionenbetrug beim Waschmittelkonzern Henkel beschäftigt seit Mittwoch das Landgericht Düsseldorf. Verantworten müssen sich ein früherer 43-jähriger PR-Manager des Unternehmens und ein 47-jähriger Kaufmann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zusammen mit einem Komplizen Forderungen in Höhe von knapp 45 Mio. Euro gegen Henkel frei erfunden und dann verkauft zu haben. Der Schaden beläuft sich auf schätzungsweise 15 Mio. Euro.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft funktionierte die Betrugsmasche nach Art eines Schneeballsystems. Vermeintliche Forderungen, die das Trio verkaufte, seien durch Veräußerung noch höherer Scheinforderungen beglichen worden, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann. Gleichzeitig blieb eine beträchtliche Summe bei den Betrügern hängen. Insgesamt hätten sich die Angeklagten zwischen November 2007 und Oktober 2009 in 14 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Urkundenfälschung strafbar gemacht, sagte der Staatsanwalt.

Kontakte zu möglichen Käufern

Die Idee ging laut Anklage von Kaufmann Thomas H. aus. Er habe die Kontakte zu möglichen Käufern hergestellt. Dem 43-jährigen PR-Manager Kai v. B. fiel demnach die Aufgabe zu, sich Gründe für die Forderungen auszudenken und potenzielle Käufer von deren Berechtigung zu überzeugen. Dabei habe er die Unterschrift des Henkel-Finanzvorstands gefälscht. Abgewickelt worden seien die Deals über eine Firma des inzwischen verstorbenen Komplizen Willy L..

Kai v. B., der monatlich knapp 5.000 Euro netto bei Henkel verdiente, habe sich durch den Betrug einen "gehobenen Lebensstil" finanzieren wollen, sagte Möllmann. Willy L. und Thomas H., beide ohne geregeltes Einkommen, hätten damit ihren Lebensunterhalt ganz bestreiten wollen.

Der Löwenanteil der Beute ging den Angaben zufolge an Willy L.. H. bekam gut eine Million Euro, Kai v. B. mindestens 830.000 Euro. L. soll beide zudem mit Luxussportwagen und Bargeld in nicht mehr genau nachvollziehbarer Höhe versorgt haben.

Selbstanzeige

Der Betrug war durch eine Selbstanzeige des PR-Managers im Herbst vergangenen Jahres aufgeflogen. "Henkel wusste bis dahin nichts davon", erklärte Möllmann. Kai v. B. könne aufgrund der Selbstoffenbarung unter Umständen mit einem Strafnachlass rechnen, da es seit Herbst 2009 eine Kronzeugenregelung im allgemeinen Strafrecht gebe.

Nach Verlesung der Anklage wurde der Prozess auf kommenden Montag vertagt, da sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter zu einem "Rechtsgespräch" treffen wollten. Bisher sind 13 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für Ende Juli erwartet. (APA/apn)