Graz - Emotional und etwas chaotisch ging die Verhandlung gegen den Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek und seine Ehefrau am Mittwoch in Graz in die letzte Runde. Den beiden war - wie berichtet - vorgeworfen worden, selbst die Inbrandsetzung ihrer Wiener Innenstadtwohnung zwecks Versicherungsbetrug über den Ex-Mitarbeiter Thomas U. in Auftrag gegeben zu haben. Tomanek bestritt das: U., den er ursprünglich als Klienten aus dem Rotlichtmilieu vertrat und dann als Botenjunge und Chauffeur beschäftigte, wolle Rache üben, weil Frau Tomanek ein Verhältnis zu U. beendet habe.
Sachverständiger schloss Feuersbrunst-Gefahr aus
Richterin Martina Lapanje unterbrach die Verhandlung mehrmals. Zum ersten Mal schon am Vormittag "zur allgemeinen Abkühlung", wie sie bemerkte, nachdem es zu heftigen Wortgefechten zwischen Staatsanwältin Christin Amschl und der Angeklagten Martina Tomanek kam. Zudem erschienen einzelne Zeuge nicht, andere mussten am Telefon von der Vorsitzenden vernommen werden. Dabei drehte sich alles um die Frage, ob es sich bei dem Brand um eine Feuersbrunst handelte oder eine solche - also ein Übergreifen des Feuers auf andere Wohnungen - zumindest möglich gewesen wäre. Das hätte nicht nur für den als Brandstifter von Anfang an geständigen Christian L. das Strafmaß von maximal fünf auf bis zu zehn Jahre erhöht. Doch der Brandsachverständige schloss die Gefahr einer Feuersbrunst aus.
Für Anklägerin liegt Versicherungsbetrug auf der Hand
Anklägerin Amschl zeigte sich auch noch in ihrem Schlussplädoyer von der Schuld der Tomaneks überzeugt. Das Schweigen vom Angeklagten U., der von Staranwalt Rudolf Mayer vertreten wurde, sei für Amschl ein Zeichen dafür, dass U. "irgendwie unter Druck gesetzt" werde. Außerdem sei das Verhältnis zwischen Tomanek und U. auch nach dem Brand noch nachweislich gut gewesen, weshalb ein Racheakt unlogisch sei. Ein Versicherungsbetrug liege für Amschl auf der Hand: "Wo ist die Rache, wenn sich alles so gestaltet, dass jemand am Ende 300.000 Euro bekommt", fragte Amschl.
Beweise blieben bis zuletzt dünn gesät
Doch die Beweise gegen die Tomaneks blieben bis zuletzt dünn gesät, was die Anklägerin nicht beirrte. Der Verteidiger Tomaneks, Manfred Ainedter, nannte sie daher in seinem Plädoyer "Teflon-Staatsanwältin". Das Ehepaar wurde schließlich freigesprochen, L. zu sechs Jahren und U. zu vier Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (Colette M. Schmidt, DER STANDARD Printausgabe 27.5.2010)