Die letzte Woche vor der Wahl wurde beherrscht von der erst im Dezember beschlossenen neuen Vorzugsstimmen-Regelung, die dem Motto "Vorzugsstimme sticht Parteistimme" folgt. Das klingt einfach, hat aber klarerweise den Teufel im Detail sitzen, weshalb die Wahlbehörde eine umfangreiche Erläuterung an die Wahlkommission in den Gemeinden ausgegeben hat. Ob damit Klarheit geschaffen wurde, wird von vielen stark in Zweifel gezogen.

Die Frage, ob der abgegebene Stimmzettel den jeweiligen Wählerwillen in der gebotenen Eindeutigkeit spiegelt, wird - rechnen jedenfalls Beobachter - zu so manchem Streit führen, der die Verkündung des Endergebnisses deutlich verzögern könnte. Man rechnet da mit etwa 20 Uhr, vier Stunden nach der Schließung des letzten Wahllokals.

Die Landeswahlbehörde hat versucht, mithilfe von insgesamt 49 Beispielstimmzettel solchen Streit um des Wählers Bart möglichst hintanzuhalten. Anschaulich wird dokumentiert, welche Ankreuz-, Hinschreib-, Anhakerl- oder sonst wie zuordenbaren Wählerwillen-Kundgebungen als gültig zu werten sind und welche eben nicht.

So darf man etwa im Beispiel 16 die blaue Muster-Listenführerin Patron unterstreichen - das ist gültig und zählt als Stimme der FPÖ - oder im Beispiel 19 alle Vorzugsstimmenwerber bis auf den roten Landeslistenzweiten Vorlage durchstreichen- das wäre eine gültige SPÖ-Stimme. In Beispiel 23 wird der blaue Landeslistenkandidat Nomen angehakerlt und gleichzeitig vier grüne Kandidaten auf der Bezirksliste angekreuzelt - das zählt erstaunlicher-weise für die FPÖ, weil auf der Bezirksliste nur drei Bewerber namentlich gewählt werden können. Falls aber, wie im Beispiel 28, vier SPÖ-Bezirkskandidaten angekreuzt werden, dann ergibt sich daraus - der Eindeutigkeit der Parteipräferenz zum Trotz - eine auch parteimäßige Ungültigkeit.

Eine besonders erstaunliche Situation ergibt sich auf den Musterstimmzetteln Nummer 29 (siehe oben) und 30 (siehe links). Der Wählerwille ist beide Male nicht besonders unklar. Die Vorzugsstimmen sind klarerweise ungültig. Auf der Landesliste darf ja nur eine, im Bezirk nur drei vergeben werden. Warum aber im Fall 29 die Stimme für die FPÖ zählt, im Fall 30 aber nicht - nun, das weiß der Himmel. Beziehungsweise sein juristischer Gutachter. (wei/DER STANDARD Printausgabe, 29.05.2010)