Auch die nächste burgenländische Landesregierung wird sich nach den Regeln der Proporz-Verfassung zusammensetzen. Die Änderung dieser Verfassung ist im Dezember des Vorjahres an der Zweidrittel-Sperrminorität der ÖVP (13 von 36 Mandaten) gescheitert; die SPÖ hat das zum Anlass genommen, mit ihrer absoluten Mehrheit (19 Mandate) den Landtag vorzeitig aufzulösen.

Diese umstrittene Proporzverfassung sieht vor, dass alle Parteien ab einer bestimmten Größe gemäß ihrer Mandatszahl (also proportional) in der siebenköpfigen Landesregierung vertreten sind.

Ermittelt wird diese Proportionalität mit dem so genannten d'Hont'schen Verfahren, das auch bei der Ermittlung der jeweiligen Mandatszahl angewandt wird. Dabei wird die Mandatszahl der einzelnen Parteien durch eine ansteigende Reihe natürlicher Zahlen (von eins bis fünf) dividiert. Die sieben größten Quotienten sind zugleich die Regierungssitze. Bis zum Jahr 2000 war solcherart auch die FPÖ in der Regierung vertreten.

Wenn es nach SPÖ, Grünen und FPÖ geht, soll diese proportionale Regierungsbeteiligung bald Vergangenheit sein.

  • FPÖ und Grüne machen die Abschaffung des Proporzes zur Bedingung möglicher Kooperationen.
  • Die SPÖ möchte sich die Arbeit in der neuen Regierung erst anschauen. Landeshauptmann Hans Niessl hat angekündigt: "Entweder es gibt eine konstruktive Arbeit in der Regierung oder sofort die Abschaffung es Proporzes."
  • Die ÖVP, die Niessl damit gemeint hat, kann sich eine Abschaffung des Proporzes nur im Rahmen eines "Gesamtpaketes" vorstellen, dessen Kern die Direktwahl des Landeshauptmanns wäre.

Was den Länderproporz betrifft, gibt es in Österreich ein deutliches West-Ost-Gefälle. Vorarlberg verfolgt schon seit 1923 das Majoritätsprinzip, Salzburg und Tirol seit 1998. Der Rest ist proportional verfasst. Nur Wien entzieht sich diesbezüglich einer klaren Zuordnung durch die kuriose Trennung in "amtsführende" und "nicht amtsführende" Stadträte. (wei/DER STANDARD-Printausgabe, 31.5.2010)