Wien - Zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt fordern die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung (IV) den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Das geht aus einem entsprechenden Papier zum Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung hervor. Die Bundesförderung und die Beiträge der Länder sollen demnach aufgestockt und auch über 2010 hinaus fortgesetzt werden, denn hochwertige und leistbare Kinderbetreuung mit erwerbsfreundlichen Öffnungszeiten sei Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt.
40.000 Plätze fehlen
Für die Jahre 2008 bis 2010 hat der Bund jährlich 15 Mio. Euro zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote als Anstoßfinanzierung zur Verfügung gestellt, die von den Ländern mit jährlich 20 Mio. kofinanziert werden. Durch den Einsatz der Bundesmittel seien wichtige Fortschritte erzielt worden, die Anstrengungen sollten jetzt jedoch nicht nachlassen, heißt es seitens des ÖGB, der Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer und IV. Alleine um die EU-Zielvorgabe von 33 Prozent Betreuungsquote für die unter Dreijährigen zu erreichen, fehlten nämlich weitere 40.000 Plätze. Ziel sei eine flächendeckende, ganztägige Betreuung mit hoher Qualität, zu diesem Zweck sollten die Bundesmittel auch mit bundeseinheitlichen Mindestqualitätsstandards verknüpft werden.
Aufbrechen von Rollenbildern
Weiters gefordert werden unter anderem der Ausbau der schulischen Angebote (etwa Ganztagsschule, qualifizierte Lernbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Ferienbetreuung) sowie die Prüfung sämtlicher Familien- und Steuerleistungen auf ihre Wirkung auf Gleichstellung beziehungsweise die Möglichkeit der Verlagerung auf Sachleistungen. Ebenfalls notwendig aus Sicht der Sozialpartner: Förderung der atypischen Berufswahl durch das Aufbrechen von Rollenbildern ab dem Kindergarten und den Ausbau der Angebote zur Berufsorientierung.
Väterkarenz
Auch sprach man sich für eine Kampagne pro Väterkarenz aus. Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten einigte man sich darauf zu evaluieren, ob die seit Anfang 2009 bestehende Empfehlung des Corporate Governance Kodex zur Vertretung beider Geschlechter in Aufsichtsräten Wirkung zeigt. (APA)