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Auf der Halal Expo in Paris Ende März 2010 wurde die wachsende Palette der Halal-Produkte vorgestellte - unter anderem auch Halal-Babynahrung.

Foto: REUTERS/Regis Duvignau

Auf der Homepage von "Halal-Essen Wien" wird eine einfache Erklärung dafür gegeben, was als halal bzw. als haram gilt. Halal umfasst demnach "alle Dinge und Handlungen, die aus islamischer Sicht gestattet, zulässig und islam-konform sind" während im Gegenzug haram all jene Dinge umfasst, die "der Islam den Muslimen verboten hat". Darüber hinaus gibt es noch einen zwischen halal und haram liegenden Grenzbereich, der makruh genannt wird und all das bezeichnet, was zwar nicht ausdrücklich verboten ist, "jedoch Richtung haram tendiert" und deshalb von Muslimen "vorsichtshalber zu meiden" ist.

Töten von Schlachttieren

Als haram, also unerlaubt, gilt beispielsweise das Töten von Tieren vor ihrer Schlachtung. Weiß man, dass ein Tier vor der Schlachtung getötet wurde, gilt es als Aas, somit als unrein und in Folge als mit den muslimischen Speisevorschriften unvereinbar. Denn: "Verboten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und (...) das Erdrosselte, das zu Tode Geschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene (...). Das ist eine Freveltat", heißt es im Koran.. Halal und damit erlaubt ist nur jenes Fleisch, das von geschächteten Tieren stammt. Mit dem Ziel, das Tier vor Eintritt des Todes möglichst vollständig ausbluten zu lassen - Blut gilt als unrein - wird den Tieren dabei mit einem Schnitt sowohl die Halsschlagader als auch die Luft- und Speiseröhre durchtrennt.

Halal-Tiefkühlkost

Dass seine Produkte allesamt "garantiert halal" sind, versichert Sami Erkurt, Gründer und Geschäftsführer von Itikat Helal, einem auf halal-Erzeugnisse spezialisierten Unternehmen. Mit dem Ziel, islamkonforme Tiefkühlkost für Muslime anzubieten, gründete Erkurt im Jahr 1994 seine Firma Itikat. Der anfangs noch belächelte Unternehmer hat heute gut lachen: Der große Erfolg seiner Firma führte dazu, dass der zunächst kleine Betrieb Erkurts zu einem großen Unternehmen wuchs, das "heute tausende Klein- und Großbetriebe in ganz Europa" beliefert. Die von Itikat angebotene Produktpalette umfasst neben Geflügel- und Rindfleisch auch Sardellen und Teigwaren. Neben der Premium-Marke Itikat können KundInnen auch Erzeugnisse aus dem Sortiment der preisgünstigeren Marke Efendi auswählen.

Haram Sexshop

Die Qual der Wahl haben auch KundInnen des ersten Scharia-konformen Online-Sexshops, der seit März 2010 existiert und sich ebenfalls großer Beliebtheit erfreut: schon wenige Tage, nachdem die Seite online gegangen war, musste sie wegen Überlastung vorübergehend aus dem Netz genommen werden. Auf der Seite von El Asira (dt.: Die Gesellschaft), die sich in zwei, nach Geschlechtern getrennte Bereiche unterteilt, können neben einer Vielzahl an Gleitmitteln, Massageölen und verschiedenen "Lovpils" auch Zyklusregulierende Tabletten oder Cremen gegen Schwangerschaftsstreifen erstanden werden. Die angebotenen Produkte gelten allesamt als halal und stehen somit mit den Gesetzen der Scharia im Einklang, da sie weder Alkohol noch die aus tierischen Fetten erzeugte Gelatine enthalten. Pornos und Sextoys wird man hier vergeblich suchen, gilt Derartiges doch als "haram", also als mit dem Islam unvereinbar. Was für Pornos und Sextoys gilt, trifft nicht auf erotische Damenunterwäsche zu: Diese wird zwar auf der Seite angekündigt, vorerst müssen sich Interessierte jedoch mit der Zusatzinformation"„Soon available at El Asira" begnügen.