Luxemburg - Im Streit um die Begrenzung von Glücks- und Wettspielen haben die privaten Anbieter eine empfindliche Niederlage erlitten. Wie der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zu den Niederlanden entschied, dürfen die EU-Staaten Wettspiele im Internet verbieten. Ein solches gesetzliches Verbot besteht auch in Deutschland.

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in den Niederlanden einen Monopolanbieter für Glücksspiele, der seine Gewinne für Sport und andere Gemeinwohlzwecke ausgibt. In den Niederlanden ist dies der Stiftung "De Lotto" übertragen. Glücks- und Wettspiele im Internet sind generell verboten. Gegen Monopol und Internetverbot klagten Wettanbieter mit britischen Lizenzen.

Der EuGH bekräftigte seine Rechtsprechung, wonach die EU-Staaten Glücksspiele reglementieren und kanalisieren dürfen, um Spielsucht und Begleitkriminalität zu begrenzen. Dem könne zulässig auch ein Verbot von Internet-Wetten dienen, heißt es nun in dem neuen Urteil. Denn diese seien kaum noch zu kontrollieren. Gleichzeitig betonten die Luxemburger Richter, dass sich die Staaten nicht widersprüchlich verhalten dürfen. Insbesondere muss sich danach auch die Werbung dem Ziel unterordnen, die Spielsucht zu bekämpfen, und darf nicht dem Ziel dienen, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen. Im konkreten Fall sollen dies nun die Gerichte der Niederlande prüfen. (APA)