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Dominic Heinzl im "Backstage"-Studio

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien - Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat den ORF wegen des Verstoßes des Verbots von Unterbrecherwerbung zwischen "Backstage" und "Chili" verurteilt. In seinem am Montag zugestellten Bescheid stellt der BKS fest, dass sich die beiden Sendungen inhaltlich nicht trennen ließen und qualifizierte den dazwischen geschalteten Werbeblock damit als Unterbrecherwerbung. ORF-Kommunikationschef Pius Strobl kündigte eine Berufung an, am Konzept der beiden Sendungen halte man bis auf weiteres fest.

Verbindendes Element

Der BKS bezieht sich in seinem Erkenntnis auf die Sendungen am 2., 3., und 4. Februar. Sowohl die Benennung von "Backstage - scharf und exklusiv" als auch das Logo der Sendung in Form einer Schote weise auf das darauffolgende Magazin "Chili" hin. Im Abspann sei außerdem Moderator Dominic Heinzl zu sehen, der in einem Splitscreen die Inhalte von "Chili" teasert, was das BKS als verbindendes Element sieht.

"Eine klare inhaltliche Trennung im Sinne einer auch für den durchschnittlichen Zuschauer erkennbaren allgemeinen thematischen oder journalistischen Abgrenzung" liege zwischen den beiden Sendungen nicht vor, schreibt der BKS in dem Erkenntnis. Auch das journalistische Format beider Sendungsteile, die sich im Wesentlichen auf die Berichterstattung von Aufführungen und Veranstaltungen samt Interviews und Statements der Beteiligten oder Zuschauer erstrecken, sei nicht voneinander zu unterscheiden. "Insgesamt ist daher festzuhalten, dass "Backstage" und "Chili" sich auf inhaltlicher Ebene nicht voneinander abgrenzen lassen." Das wichtigste Kriterium einer eigenständigen Sendung sei damit nicht erfüllt.

"Eine (einheitliche) Fernsehsendung"

Auf formaler Ebene würden zwar unterschiedliche Signations und Titel vorliegen, "es wird jedoch deutlich ein Bezug der beiden Sendungsteile in Wort und Bild hergestellt. Die an den drei Tagen untersuchten Sendungen "Backstage" und "Chili" seien daher "eine (einheitliche) Fernsehsendung" im Sinne des ORF-Gesetzes.

ORF-Kommunikationschef Strobl betonte, dass sich die Sendungen seit Februar unabhängig von dem BKS-Verfahren, von dem man nichts gewusst habe, deutlich geändert hätten. So sei etwa die Schote aus dem "Backstage"-Logo verschwunden. Auch "Chili"-Moderator Heinzl komme in der vorangehenden Sendung nicht mehr vor, stattdessen moderiere eine weibliche Stimme aus dem Off die Sendung.

Grundsätzlich habe man sich vor der Einführung der Formate die geltende Judikatur angeschaut. "Auf Basis der bis Jänner vorliegenden Entscheide des BKS war das immer gedeckt." Das neue Erkenntnis werde eingearbeitet. "Vieles von dem, was inkriminiert wurde, ist aber gar nicht mehr existent", betonte Strobl.

"Chili schwankt so wie ORF 1"

Eine Verlegung des Programmplatzes sei nicht geplant. Zwar habe man in der Vorwoche gesehen, dass "Chili" im Spätabend auf ORF 1 funktioniere. Trotz der Beginnzeit von 23.39 Uhr sahen durchschnittlich 164.000 Menschen zu. An den schlechtesten Tagen erreichte man unter 60.000 Seher am regulären Sendeplatz. Eine Verlegung von "Chili" auf einen späteren Sendeplatz sei aber wegen der unterschiedlichen Schlusszeiten der vorangegangenen Sendungen nicht ohne weiteres möglich, so Strobl. "Chili schwankt so wie ORF 1. Wir haben ein ORF1-Problem, kein Chili-Problem."

Heinzl & "Heute" als Helden von morgen

"Chili" verwendet der ORF die nächsten Monate auch als Durchlauferhitzer für seine nächste Castingshow: Dominic Heinzl stellt in seiner Vorabendsendung Kandidaten vor. Die Peinlichkeit von Staranwärtern kann erfahrungsgemäß durchaus Zuschauer interessieren. Kooperationspartner bei "Helden von morgen" ist die Gratiszeitung "Heute", die Castings beginnen diesen Samstag.

ORF gegen Privatsender abgeblitzt

Abgeblitzt ist der ORF unterdessen mit seiner Anzeige gegen den kleinen St. Pöltener Privatsender P3: Der habe mehr Werbung pro Stunde gesendet als zulässig, argumentierte der ORF. Der Senat gab der Berufung des Privatsenders Recht. (APA/fid)