Viele Zivilrichter müssen von ihrer bisherigen Praxis Abschied nehmen, ihre Entscheidungen den indirekt betroffenen Prozessparteien, den so genannten "nicht streitgenössischen Nebenintervenienten", nicht zuzustellen. Aufgrund der Grundsatzentscheidung eines verstärkten OGH-Senats müssen in Zivilprozessen in Zukunft alle Prozessparteien verständigt werden (OGH 1 Ob 145/02 h vom 13. 12. 2002). (gor/DER STANDARD Print-Ausgabe, 15.4.2003)