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"Nieder mit dem Saddam der Karibik" und "Henker hatte Angst und tötete" lauten die Aufschriften auf den Plakaten eines Demonstranten in Madrid

Foto: APA/EPA/Guillen

Wien - "Die Hinrichtung von drei Entführern sind ein großer Rückschritt für die Menschenrechte, da sie das Ende von Kubas groß angekündigtem De-facto-Moratorium für Exekutionen signalisieren", sagte Heinz Patzelt, Generalsekretär von amnesty international (ai) Österreich, laut Aussendung vom heutigen Dienstag. Derzeit befänden sich in Kuba 50 Menschen im Todestrakt. "ai verlangt die Umwandlung aller 50 noch ausstehender Todesurteile", erklärte Patzelt weiter.

Die drei hingerichteten Männer, Lorenzo Enrique Copello Castillo, Barbaro Leodan Sevilla Garcia und Jorge Luis Martinez Isaac waren in einer Gruppe, die eine kubanische Fähre mit einigen Dutzenden Passagieren an Bord am 2. April entführt hatten. Sie versuchten den Kurs auf die Vereinigten Staaten zu erzwingen. Der Vorfall, der laut ai die dritte Entführung innerhalb von nur zwei Wochen in Kuba dargestellt habe, endete nach einigen Tagen der Verhandlung zwischen kubanischen Sicherheitseinheiten und den Entführern ohne Blutvergießen.

"Keine Rechtfertigung"

In einer offiziellen Stellungnahme am 11. April erklärte die kubanische Regierung, dass die insgesamt elf Entführer am Dienstag wegen "schwerer Terrorismus-Verbrechen" verurteilt worden waren. "Es gibt keine Rechtfertigung für Hinrichtungen, besonders nicht, wenn sie in einem Schnellverfahren beschlossen werden. Diese Schnellverfahren verstoßen gegen international anerkannte Regeln eines fairen Verfahrens. Kuba hat die menschenrechtlichen Fortschritte der vergangenen Jahre in den letzten vier Wochen umgekehrt. Das stellt eine Rückkehr zu extrem repressiven Maßnahmen dar, die vor Jahrzehnten gebraucht wurden", betonte Patzelt.

Weiters kritisierte ai, dass in den vergangenen Wochen auf Kuba ungefähr 80 Personen im Rahmen einer Massenverhaftungswelle festgenommen wurden. Mindestens 33 Dissidenten seien in "offensichtlich unfairen" Schnellverfahren, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, zu überhöhten Haftstrafen zwischen 14 und 27 Jahren verurteilt worden. (APA)