7,5-Millionen-Euro-Fonds
Die Novelle des KommAustria-Gesetzes sieht die Einrichtung von zwei mit jeweils 7,5 Millionen Euro dotierten Fonds zur Förderung von Digital-TV bzw. Fernsehfilmproduktion vor. Gespeist werden diese Töpfe von den so genannten Radio- und Fernsehgebühren. Sie werden gemeinsam mit dem ORF-Programmentgelt eingehoben, kommen aber nicht dem ORF zugute, sondern landen im Finanzministerium.
Offenes Ohr
Schennach bekräftigte am Donnerstag die Grünen-Forderung, sämtliche unter diesem Titel eingehobenen Gelder - derzeit über 45 Mio. Euro jährlich - der Medienlandschaft zur Verfügung zu stellen. Freie nichtkommerzielle Radios, Lokalradios und auch lokale Fernsehstationen sollten ebenfalls gefördert werden. Auf eine entsprechende Maßnahme hatten sich Grüne und ÖVP bei ihren - dann gescheiterten - Koalitionsverhandlungen bereits geeinigt. "Wir hoffen nun, bei Medienstaatssekretär Franz Morak (V) jenes offene Ohr wiederzufinden, das wir schon einmal gefunden haben", sagte Schennach.
Gebühren verfassungskonform?
Die Grünen prüfen darüber hinaus derzeit, ob diese Gebühren überhaupt verfassungskonform sind. Im Mai werde man über einen eventuellen Gang zum Verfassungsgerichtshof entscheiden, kündigte Schennach an. "Werden die Gelder nicht der Medienlandschaft zur Verfügung gestellt, sind wir für eine Streichung, weil es sich hier um eine versteckte Steuer handelt."
Generell kritisierte Schennach die Eile bei der Novellierung des KommAustria-Gesetzes - die Begutachtungsfrist endet am 25. April. Außerdem hätten es die Regierungsparteien verabsäumt, sich "mit der Opposition um eine Zweidrittelmehrheit für eine unabhängige Medienbehörde zu bemühen".
Presserat