Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Strafverfahren gegen die des Dopings überführten und gesperrten Radprofis Bernhard Kohl und Michael Rasmussen sowie gegen den inzwischen zurückgetretenen Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann eingestellt. Das gab Behördensprecher Thomas Vecsey am Donnerstag bekannt. Damit hat die Doping-Affäre rund um den Sportmanager Stefan Matschiner, der sowohl Kohl als auch Rasmussen betreut hatte, zumindest für die drei Sportler keine strafrechtlichen Folgen.

Gegen die drei war wegen möglicher Beteiligung an Blutdoping nach § 22a Anti-Doping-Gesetz ermittelt worden. Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass Kohl, Rasmussen und Hoffmann finanziell am Erwerb einer Blutzentrifuge durch Matschiner beteiligt waren, die dieser zum Zweck des Blutdoping betrieben haben soll. Kohl hatte bereits im März 2009 zugegeben, 20.000 Euro für die Anschaffung der Zentrifuge bezahlt zu haben.

Blutdoping-Verdacht nicht erhärtet

Die Staatsanwaltschaft geht weiters davon aus, dass die drei Sportler diese auch benützt haben. Verdachtsmomente, wonach das Gerät nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 mit Wissen von Kohl, Rasmussen und Hoffmann auch von weiteren Sportlern gegen Bezahlung genutzt worden sein soll, was dem Trio als Beteiligung am Blutdoping angelastet hätte werden können, ließen sich allerdings nicht erhärten. Vielmehr waren nach dem August 2008 "den Genannten keine Beitragshandlungen nachweisbar", so die Begründung von Staatsanwältin Nina Weinberger, mit der die Verfahren eingestellt wurden.

Gegen den ehemaligen Gerolsteiner-Profi Kohl war darüber hinaus auch wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt worden, da er seiner Aussage zufolge dem Triathleten Hannes Hempel verbotene Substanzen angeboten bzw. überlassen haben soll, was Hempel stets bestritten hat. Dabei soll es sich um Erythropoetin - besser bekannt als EPO, das als Wachstumsfaktor für die Bildung roter Blutkörperchen dient - und um drei Ampullen Amth-2 - in der Wirkung angeblich Testosteron vergleichbar - gehandelt haben.

Amth-2 ohne verbotener Substanzen

Beim angeblich angebahnten EPO-Deal wurde aber "noch kein strafbares Versuchsstadium erreicht", so Staatsanwältin Weinberger in ihrer schriftlichen Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. Darüber hinaus wäre, hätte die womöglich ursprünglich beabsichtigte Übergabe konkrete Formen angenommen, bereits Verjährung eingetreten.

Was das Mittel Amth-2 betrifft, hat sich nach mehreren chemischen Untersuchungen herausgestellt, "dass dieses keine einzige Ingredienz enthält, die auf der Verbotsliste aufscheint. Faktisch schaut's so aus, als wär' das Pflanzenöl", so der Sprecher der Anklagebehörde gegenüber der APA.

Hoffmann: "Nichts anderes erwartet"

"Mit der nunmehrigen Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht fest, dass Herr Kohl immer die Wahrheit gesagt hat", betonte Manfred Ainedter, der Rechtsvertreters des Ex-Radprofis. Kohl, der als Betreiber eines Fahrrad-Shops ein neues Leben abseits des Profisports begonnen habe, blicke nun "mit Zuversicht in die Zukunft", betonte Ainedter.

Christian Hoffmann reagierte wenig überrascht auf die Entscheidung. "Für mich war nichts anderes zu erwarten. Dass da so ein Theater gemacht wurde, ist mir unverständlich. Im Prinzip habe ich deshalb meine Karriere beendet. Dass ich keine Möglichkeit hatte, an den Olympischen Spielen teilzunehmen, ärgert mich sehr", sagte Hoffmann. Sein Verfahren vor dem Nationalen Anti-Doping-Komitee ist noch nicht abgeschlossen. Hoffmann absolviert als langjähriger Bundesheer-Sportler derzeit die berufliche Weiterbildung. Er will künftig im Sportbereich tätig sein.

Matschiner bekommt Anti-Doping-Verfahren

Während seinen ehemaligen Schützlingen ein Prozess erspart bleibt, muss sich der frühere Sportmanager Stefan Matschiner als "Dopingsünder" vor Gericht verantworten. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, am späten Donnerstagnachmittag der APA berichtete, wurde beim Wiener Straflandesgericht ein Strafantrag gegen Matschiner eingebracht.

Darin wird dem Oberösterreicher Matschiner Blutdoping im Sinne des §22a Anti-Doping-Gesetz vorgeworfen, wobei er dieses mittels einer eigens dafür angeschafften Blutzentrifuge betrieben haben soll. Die Zentrifuge soll von Kohl, Rasmussen und dem Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann mitfinanziert worden sein, was zumindest Kohl inzwischen auch zugegeben hat. Zudem wird Matschiner vorgeworfen, gegen § 84 Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben, indem er zwischen 2005 und 2008 Sportler mit illegalen Präparaten versorgt haben soll.

Details aus dem Strafantrag wurden seitens der Anklagebehörde noch nicht bekanntgegeben, da noch nicht klar ist, welcher Richter im Grauen Haus für den Fall zuständig ist. Es gibt demnach auch noch keinen Verhandlungstermin. (APA)