Wien - Die von Österreich mit Anfang 2008 eingeführte Einfuhrbeschränkung von Zigaretten aus anderen EU-Ländern widerspricht laut aktuellem Beschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH) dem EU-Recht. Ab sofort gilt also bei Zigaretten, bei denen etwa die Gesundheitswarnungen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, wieder die in der EU festgelegte Freigrenze von 800 Stück (vier Stangen).

Der österreichische Gesetzgeber hatte die private Importmenge auf 200 Stück beschränkt, so Rechtsanwalt Egon Engin-Deniz am Montag. Anhängige Strafverfahren sowie bereits bezahlte Strafen seien somit gegenstandslos bzw. können nun zurückgefordert werden, so der Jurist.

Die Freigrenze von 800 Stück gilt für all jene EU-Länder, die ihre Tabaksteuern schon harmonisiert haben - darunter auch das Nachbarland Tschechien. Zum Schutz grenznaher Trafiken hat das Finanzministerium 2007 ein "Trafikantenpaket" geschnürt, im Zuge dessen unter anderem die Einfuhrmengen limitiert wurden. Mit Paragraf 7a Tabakgesetz sollte verhindert werden, dass Österreicher massenweise billige Zigaretten im Ausland kaufen. (APA)