Wien - Montagabend einigten sich SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ im Finanzausschuss des Parlaments auf das neue Glücksspielgesetz, die Grünen stimmten dagegen.
Im Unterschied zum bisherigen Entwurf ist nun vorgesehen, dass Spieler sich künftig an den Eingängen zu Automatensalons mit einem Lichtbildausweis ausweisen müssen, um den Jugendschutz zu verbessern. Ansonsten blieb die Regierung bei ihren Plänen: Künftig werden 15 statt bisher zwölf Kasinolizenzen vergeben. Die Einsätze an Spielautomaten, die auch außerhalb des staatlichen Monopols betrieben werden dürfen, werden auf zehn Euro pro Spiel erhöht (bisher: 50 Cent), der mögliche Gewinn auf 10.000 Euro.
Alle Automaten werden mit dem Bundesrechenzentrum vernetzt, um die Geräte besser überprüfen zu können und illegale Automaten zu verhindern. Zusätzlich soll eine Soko Glücksspiel gegen illegal aufgestellte Automaten vorgehen. Die Zahl der Automaten, die in jedem Bundesland aufgestellt werden darf, wird begrenzt auf einen pro 1200 Einwohner. Ausnahme ist Wien, hier ist einer pro 600 Einwohner erlaubt; und Automatenbetreiber müssen künftig ein Promille ihres Gewinns abführen. Mit dem Geld wird im Finanzministerium eine Beratungsstelle für Spielsüchtige eingerichtet und betrieben.
Begrenzt wird zudem die Zahl der Video Lotterie Terminals - Geräte, die ähnlich wie Spielautomaten funktionieren, aber von den Casinos Austria betrieben werden. Wie viele davon aufgestellt werden dürfen steht noch nicht fest. Neue Regeln für das Onlineglücksspiel werden in dem Gesetz noch nicht enthalten sein. Darüber wird im Herbst weiter verhandelt. Künftig wird auch Oberösterreich das kleine Glückspiel erlauben. Oberösterreich erhofft sich davon zusätzliche Steuereinnahmen von 15 bis 20 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass, das Gesetz noch diese Woche im Plenum des Nationalrats beschlossen werden kann. (Tobias Müller/DER STANDARD, Printausgabe, 15.6.2010)