Wien - Der nach der Fusion von Immoeast und Immofinanz durchgeführte Aktienumtausch im Verhältnis drei Immofinanz- für zwei Immoeast-Aktien ist rechtlich noch nicht wasserdicht. Ehemalige Immoeast-Aktionäre hätten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das im Verschmelzungsvertrag vereinbarte Umtauschverhältnis gerichtlich auf seine Angemessenheit überprüfen zu lassen, teilte die Immofinanz am Dienstagnachmittag ad hoc mit. Das Überprüfungsverfahren könne mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. (APA)