Zagreb - Das kroatische Parlament hat am Mittwochabend mit 133 Stimmen der insgesamt 153 Abgeordneten die vierte Verfassungsänderung seit der Unabhängigkeitserklärung 1991 beschlossen. Drei Abgeordnete stimmten dagegen, einer enthielt sich der Stimme. Die Verfassungsänderung ist eines der Kriterien für den EU-Beitritt.

Einer der Punkte der neuen Verfassung sind die Minderheitenrechte. Die serbische Minderheit erhält drei Sitze im Parlament, drei weitere sind für kleinere Volksminderheiten, insgesamt 22, reserviert. Bisher war auch die Auslieferung von steckbrieflich gesuchten Kriminellen aus Kroatien nicht möglich. Nun können kroatische Staatsbürger an andere Staaten, auch jene, die nicht in der EU sind, ausgeliefert werden. Das könnte bald im Fall des in Kroatien untergetauchten und vor einer Woche angeschossenen verurteilten Mörders des Serbischen Premiers Zoran Djindjic schlagend werden.

Beschlossen wurden auch die Unabhängigkeit der Gerichte und der Nationalbank. Auch die Formulierung der Kriegsveteranen, die in einem gerechten, und legitimen Befreiungs-Krieg gesiegt haben, ist in der Verfassung festgehalten.

Das Wahlrecht der Auslandskroaten ist nun besser geregelt: Auslandskroaten, die sogenannte Diaspora, können künftig nur in Botschaften und kroatischen Gesandtschaften wählen. Bisher wurde in Bosnien in Wahllokalen gewählt, was bei einem fiktiven Wohnort in Kroatien Raum für Missbrauch (doppelte Stimmabgabe) ermöglichte. (APA)