Wien - Das Terrorismuspräventionsgesetz ist von der Tagesordnung des Justizausschusses am 1. Juli genommen worden. Der Gesetzesentwurf, der bereits den Ministerrat passiert hat, soll nun weiter verhandelt werden, das bestätigte das Justizministerium am Donnerstag. Ein Beschluss im Herbst sei damit realistisch. Die Grünen und die Freiheitlichen zeigten sich erfreut und verwiesen auf "massive Kritik" im Vorfeld. Auch die SPÖ plädiert für "präzisere Formulierungen". Das BZÖ hält die Vertagung für "fahrlässig".
Grüne und Freiheitliche erfreut über Überarbeitung
"Das Gesetz soll komplett überarbeitet werden, weil die Kritik so groß war. Das ist erfreulich, weil man es zuerst im Mai bereits durchboxen wollte", erklärte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Er forderte, dass die Novellierung auch für eine Neufassung des sogenannten "Tierschützerparagrafen" genutzt wird und sprach sich für eine umfassende Diskussion des Gesamtpakets aus.
Auch die Freiheitlichen zeigten sich zufrieden. "Das Gesetz hat einen erheblichen Veränderungsbedarf", stellte Justizsprecher Peter Fichtenbauer fest. Er pocht auf eine Schärfung der "unklaren Formulierungen" im Entwurf: "Die Tatbestände müssen präziser formuliert werden."
Bandion-Ortner: kein "Zurückziehen" des Gesetzes
Einen "erheblichen" Diskussionsbedarf erkennt auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, nachdem es "von allen Seiten massive Vorwürfe" gegeben habe. Er verwies darauf, dass sich der derzeitige Entwurf auch auf die Meinungsfreiheit der Medien durchschlagen könnte und pochte auf "präzisere Formulierungen". Bei dieser Gelegenheit sollte auch der Paragraf 278a StGB (Stichwort: Tierschützer, Anm.) präzisiert werden, meinte Jarolim.
Das Ministerium erklärte, dass das Terrorismuspräventionsgesetz bereits durch den Ministerrat ging und jetzt Verhandlungsgegenstand des Parlaments sei. Für weitere Diskussionen stehe man zur Verfügung, es sei "nicht ausgeschlossen", dass es Änderungen gibt. Von "Zurückziehen" könne allerdings keine Rede sein, betonte ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP).
BZÖ: "fahrlässige" Vertagung
Das BZÖ bezeichnete das "Vertagen" als "fahrlässig", gerade mit dem Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Hintergrund. Justizsprecher Ewald Stadler hält die vorgeschlagenen Regelungen mit Ausnahme des Paragrafen 283 für "vernünftig": "Der Paragraf 283 schießt weit übers Ziel hinaus." Die Meinungsfreiheit würde dadurch "massiv" eingeschränkt, befürchtet er. (APA)