Der vergangene Sommer war eine wirtschaftliche Katastrophe", erzählt Markus Artner. "Wer setzt sich bei schönem Wetter schon in ein Restaurant, wenn die Lokale daneben einen Schanigarten haben?" Ursprünglich wollte Artner schon im Vorjahr einen Schanigarten betreiben. Doch das Bewilligungsverfahren hat über ein Jahr gedauert - begleitet von Anrainerprotesten. So kann der Gastronom auf dem Franziskanerplatz in der Wiener Innenstadt seine Gäste erst heuer unter freiem Himmel bewirten.
45 Sitzplätze hat der Schanigarten des Restaurant Artner. Nach der Novelle zur Gewerbeordnung, die am Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde, hätte der Lokalbesitzer den Betrieb seines Schanigartens nur noch beim Magistratischen Bezirksamt anmelden müssen, ohne eine langwieriges Genehmigungsverfahren abzuwarten. Schani- und Gastgärten bis zu 75 Sitzplätzen können durch die neue Regelung künftig schneller aufgesperrt, bei Verstößen gegen die Auflagen von der Behörde aber auch rascher wieder zugedreht werden. Ein Großteil der heimischen Gastgärten fällt in diese Kategorie.
Kritiker der Novelle befürchten, dass durch den Wegfall der Betriebsanlagengenehmigung Anrainer künftig noch weniger Möglichkeiten haben werden, sich gegen einen Schanigarten und die damit verbundene Geräuschkulisse unter dem Schlafzimmerfenster zu wehren.
Mitsprache ab 200 Plätzen
"Anrainer haben auch derzeit erst ab einer Gastgartengröße von 200 Plätzen Parteienstellung", erläutert Viktoria Neuber, Leiterin des Magistratischen Bezirksamtes im 12. Bezirk. Die Befürchtungen der Anrainer nehme man in jedem Fall ernst, betont die Juristin. "Auch bei der neuen, einfacheren Anzeigepflicht wird die Behörde weiterhin prüfen, ob die Auflagen, die in der neuen Gastgartenregelung angeführt sind, vom Betreiber auch erfüllt werden." Und Zwangsmaßnahmen gegen säumige Gastwirte gebe es jetzt bereits, sagt Neuber.
Durch die Novelle können Gast- und Schanigärten, deren Betreiber mehrmals gegen die Auflagen (siehe Wissen) verstoßen, bereits nach einer einmaligen Ermahnung durch die Behörde geschlossen werden - ohne dass vorher neue Auflagen verhandelt werden müssen.
Bringt der Betrieb aber nachweislich gesundheitliche Nachteile für die Anrainer - etwa durch Lärm -, können die Öffnungszeiten ebenfalls eingeschränkt werden, heißt es im Wirtschaftsministerium. Schanigärten (auf öffentlichen Grund) dürfen künftig von 8.00 bis 23.00 geöffnet sein, in Gastgärten (auf Privatgrund) dürfen zwischen 9.00 und 22.00 Schnitzel und Bier serviert werden. In Tourismusorten kann die Öffnungszeit bis Mitternacht verlängert werden.
Nutzung des öffentlichen Raumes
In den Städten, in denen ohnehin bereits eine hohe gastronomische Freiluftdichte herrscht, wird aber auch über die Nutzung des öffentlichen Raumes diskutiert. Rainer Fussenegger, Klubchef der Grünen im 1. Bezirk, findet, dass es bereits genug Schanigärten gibt. Der Grund: "Die Gebrauchsabgabe, die für die Nutzung des öffentlichen Raumes für Schanigärten zu bezahlen ist, ist extrem günstig." In Wien beträgt die Abgabe pro Quadratmeter für die gesamte Saison 3,60 Euro. Liegt der Schanigarten in einer Fußgängerzone sind es 27 Euro. "Der öffentliche Raum wird einfach hergeschenkt", sagt Fussenegger.
Für Markus Artner ist sein Schanigarten ökonomisch überlebenswichtig, wie er sagt. "Jeder sitzt im Urlaub gern beim Essen im Freien", sagt er, "bloß in der eigenen Wohngegend will keiner einen Schanigarten haben - das ist eben das Paradoxe an der ganzen Debatte." (Bettina Fensebner-Kokert, DER STANDARD-Printausgabe, 19.6.2010)