Salzburg - Im Zusammenhang mit dem Osterfestspiele-Skandal ist in der Vorwoche eine Schadenersatzklage in der Höhe von 2,1 Mio. Euro gegen Ex-Geschäftsführer Michael Dewitte beim Arbeits- und Sozialgericht des Landesgerichtes Salzburg eingebracht worden. Das bestätigte Landesgerichtssprecher Philipp Bauer am Dienstag. Rechtsanwalt Alfred Hammerer, der die Klage im Auftrag der Osterfestspiele erstellt hatte, kündigte weitere Schadenersatzforderungen an.

Die von Dewitte geforderten 2.153.986 Euro ergeben sich aus dem Prüfbericht der Kanzlei Audit Services Austria vom vergangenen Februar, erklärte Hammerer. Es handle sich dabei um ungerechtfertigte Zahlungen, Provisionen, die von den Osterfestspielen nicht genehmigt worden seien und Reisekosten. Der Rechtsanwalt bereitet weitere Klagen vor. Sie sollen noch im Laufe dieser Woche bei Gericht eingehen, müssten vorher aber noch mit der Geschäftsführung der Osterfestspiele abgestimmt werden.

Es stehe bereits fest, dass eine ehemalige Steuerberaterin der Osterfestspiele auf Schadenersatz geklagt werde, erklärte Hammerer. Zudem würden drei weitere Klagen in Zusammenhang mit einer Spende der Vidyaev-Stiftung an die Osterfestspiele vorbereitet. Von den ersten 800.000 der insgesamt rund 2,5 Mio. Euro, die überwiesen wurden, soll sich Dewitte 300.000 Euro als Provision weitergeleitet haben. Dieser Betrag wurde offenbar an eine Briefkastenfirma mit Sitz in Belize in der Karibik ausbezahlt. Ein Steuerberater soll den Kontakt zu der Firma hergestellt, ein Rechtsanwalt die Rechnungsstellung von 300.000 Euro genehmigt haben.

Das Strafverfahren gegen Dewitte und weitere zehn Beschuldigte - darunter der entlassene Technische Direktor der Salzburger Festspiele Klaus Kretschmer - wegen ungereimter Geldflüsse ist noch nicht abgeschlossen. Laut Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, warte man noch auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamtes. Danach werde die zuständige Staatsanwältin entscheiden, ob und gegen wen allenfalls Anklage erhoben und gegen wen das Verfahren eingestellt wird. Eine Schadenersatzklage gegen Klaus K. ist bisher nicht eingelangt, hieß es aus dem Landesgericht. (APA)