In einer der rund 2000 Klagen gegen die Meinl Bank ist wieder einmal ein Urteil im Sinne der Anleger (nicht rechtskräftig) ergangen. Der Vorwurf der Kläger lautet, sie seien beim Kauf der Meinl-European-Land-Papiere einem Irrtum aufgesessen. Von der Bank wollen sie nun ihre Verluste ersetzt bekommen. Diese wehrt sich freilich und zieht durch die Gerichtsinstanzen.

Auf den ersten Blick scheint es verwunderlich, dass die Anleger nicht ihre Berater in die Pflicht nehmen und auf deren Haftung setzen. Auf den zweiten Blick ist natürlich klar, dass vom "kleinen Berater" wahrscheinlich kein Geld zu holen ist, von der "großen Bank" vielleicht aber schon. Vielleicht - denn das Institut hat zuletzt kräftig Federn gelassen. Der Gewinn ist auf 3,5 Millionen Euro eingebrochen - nach 209 Millionen Euro 2008. Die Eigenmittel sind auf 103 Millionen Euro geschmolzen.

Zudem lastet auf der Bank eine 240-Millionen-Euro-Klage der "Rebellen", die die Ex-Meinl-Gesellschaften Airports und Power International übernommen haben. Auch wenn der Ausgang des Klagsreigens nicht abgeschätzt werden kann - das Rechtsrisiko der Bank ist beträchtlich. Julius Meinl V. hat für diesen Fall schon vorgesorgt und sich im Vorjahr eine Sachdividende von 225 Millionen Euro genehmigt - und zwar gesetzeskonform und mit Genehmigung von Finanzmarktaufsicht und Finanzministerium, wie betont wird. Seine Schäfchen sind im Trockenen. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.6.2010)