Wien - Wer vorzeitig aus seiner Versicherung aussteigt, muss oftmals den Dauerrabatt zurückzahlen, der für die Einhaltung einer bestimmten Laufzeit gewährt wurde. Vielfach mussten Kunden aber umso mehr bezahlen, je länger sie ihrer Assekuranz die Treue hielten - kündigte man nach drei Jahren, musste man die Rabatte für drei Jahre zurückzahlen, bei einem Ausstieg nach neun Jahren waren neun Jahresrabatte fällig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Klausel nun für gesetzeswidrig erklärt, wie das Konsumentenschutzministerium am Donnerstag mitteilte. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte ein entsprechendes Verfahren angestrengt.

Häufig abgeschlossen wurden Zehn-Jahres-Verträge, für die ein Dauerrabatt von 20 Prozent der tariflichen Prämie vereinbart wurde. Bei Kündigung zum Ablauf des achten Versicherungsjahres wurden wegen der Klausel zwei Jahresprämien gefordert, sodass der Kunde gleich viel zahlen musste wie wenn er den Vertrag noch zwei Jahre behalten hätte. Beim Ausstieg im neunten Jahr war die Dauerrabattrückforderung sogar noch höher als die Prämie, die man für die Restlaufzeit hätte zahlen müssen. "Kein Wunder, dass es zu dieser Klausel zahlreiche Verbraucherbeschwerden gab", so das Ministerium.

Unterlaufen des Kündigungsrechtes

Die Höchstrichter befanden diese Klauseln nun für gesetzeswidrig, weil sie Strafcharakter hätten und dadurch das gesetzlich eingeräumte Kündigungsrecht unterlaufen werde.

Durch das Urteil fällt die Dauerrabattklausel ersatzlos weg, sodass eine vorzeitige Kündigung mit einer derartigen Passage kostenlos möglich sein sollte, so das Ministerium. Bereits bezahlte Dauerrabattrückforderungen seien auf Verlangen zurückzuzahlen.

Laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat das Urteil eine "enorme praktische Bedeutung", da in den Sparten Eigenheim, Haushalt, Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfall seit 1994 überwiegend Zehn-Jahres-Verträge abgeschlossen worden seien, die eine solche Klausel enthalten hätten.(APA)