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Arigona Zogajs Mitschülerinnen wollen, dass sie bleibt

Foto: APA/rubra

Linz/Wien – Arigona, Albin und Albona Zogaj können ihr Schuljahr noch ordentlich zu Ende bringen, bevor sie mit ihrer Mutter Nurije Österreich verlassen müssen. So weit eine Vereinbarung mit der Bezirkshauptmannschaft (BH) Vöcklabruck, die laut Christian Schörkhuber von der Volkshilfe Oberösterreich mit der Familie getroffen worden ist. Ihr war, wie berichtet, eine Aufforderung der BH an die vier Kosovaren vorangegangen, das Land "unverzüglich" freiwillig zu verlassen, sonst drohe eine Zwangsabschiebung.

Somit wird die letztlich durch einen Verfassungsgerichtshofsspruch nötig gewordene Ausreise der seit sieben Jahren in Österreich lebenden Familie nach dem 9. Juli stattfinden. Wann genau, ist noch nicht klar: Am Freitag sagte Schörkhuber dem Standard, der 18-jährigen Arigona, ihren neun- und zehnjährigen Geschwistern und ihrer 47-jährigen Mutter werde auch nach Schulschluss ein "Zeitfenster" eingeräumt, um ihre persönlichen Angelegenheiten in Österreich zu regeln und den Aufenthalt im Kosovo vorzubereiten.

In Österreich bräuchte Arigona Zogaj noch ein Jahr, um in der Höheren Bundeslehranstalt (HBLA) Linz ihren Schulabschluss zu machen. Dort sprechen sich Mitschülerinnen und Lehrer dringend für ihren Verbleib aus – doch dieser ist laut der Präsidentin der Österreichischen Liga für Menschenrechte, Barbara Helige, rechtlich nicht mehr durchargumentierbar.

"Der Verfassungsgerichtshof hat gesprochen, hat keine Einwände gegen die Ausweisung erhoben. Das ist zu respektieren", sagte Helige bei einer "menschenrechtlichen Bilanz" des Falls Arigona. Das Höchstgericht habe seinen "Ermessensspielraum" dahingehend verwendet, ergänzte die Rechtsanwältin und Vorsitzende der NGO „SOS Menschenrechte", Nadja Lorenz: "Er hätte ihn auch andersgehend interpretieren können."

Aber, so Lorenz, nicht das Höchstgericht, sondern "Politik, Medien und Gesamtgesellschaft" seien für die „seit Jahren ständig verschärften Asyl- und Fremdengesetze“ und deren harte Anwendung verantwortlich: Etwa in dem von ihr vertretenen Fall der Ehefrau eines Österreichers, die vor jetzt viereinhalb Jahren abgeschoben wurde, da ihr verwehrt worden war, im Inland einen Aufenthaltsantrag zu stellen: "Seither sind die beiden getrennt."

Maria Wittmann-Tiwald von der RichterInnenvereinigung schlug für solch langjährige Fälle eine Amnestie vor: "Zumindest wenn jemand schon als Kind nach Österreich gekommen ist." (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 26./27. Juni 2010)