Das öffentliche Leben Österreichs zeigt immer wieder Facetten, die auch langjährige Beobachter überraschen können. Nichtnur Wien ist anders, sondern ganz Österreich - im Sinne von: "Wo gibt's das sonst noch?"

Bisher lebte man etwa in dem Glauben, Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes seien mit ihrer verantwortungsvollen, manchmal richtungweisenden und gestaltenden Tätigkeit ausgelastet, im Übrigen auch angemessen bezahlt. Nebenjobs im Wirtschaftsbereich seien eher unvereinbar.

Nun nominiert Verkehrsministerin Doris Bures die Verfassungsrichterin Claudia Kahr in den Aufsichtsrat der Asfinag, beziehungsweise soll Frau Kahr gleich den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen. Die Asfinag ist der staatliche Autobahnriese, der das Autobahnnetz plant, baut, instandhält und dafür Maut einhebt. Die Gesellschaft dient auch als bequemes Misttrücherl für staatliche Schulden, denn die enormen Kosten für den Straßenbau werden dorthin ausgelagert. Die Asfinag wird heuer 12,3 Milliarden Euro Schulden haben. 2008 waren es noch 9,9 Milliarden.

Selbstverständlich ist die Gesellschaft, die übrigens Österreichs schönste Gegenden mit geschmackvollen Lärmschutzwänden verziert - selbst dort, wo es keine Anrainer gibt -, natürlich auch ein Spielfeld für parteipolitische Postenbesetzungen.

Unter Schwarz-Blau und den legendären blau-orangen Infrastrukturministern Schmid, Forstinger und Gorbach wimmelte es dort von hochqualifizierten Günstlingen. Mathias Reichhold, heute Schafzüchter in Kärnten, war Vorstand und musste - wie etliche andere - dann von Rot-Schwarz mit einem schönen Rucksack verabschiedet werden.

In dieser durch und durch verpolitisierten, mit x potenziellen Unvereinbarkeitsfällen belasteten Staatsgesellschaft ältester Art soll nun eine Verfassungsrichterin Aufsichtsratspräsidentin werden. Warum? "Weil sie eine Verkehrsexpertin ist", sagt Ministerin Bures. Stimmt, Claudia Kahr saß in einer Abteilung des Infrastrukturministeriums, ehe sie zur Verfassungsexpertin wurde.

Das ist schön, aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vollkommen unvereinbar. Nicht mit dem Buchstaben des Gesetzes, da ist man in Österreich nicht so streng, aber inhaltlich, moralisch, nach den Gesetzen des gesunden Menschenverstandes.

Nun ist es eine Tatsache, dass auch der frühere Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, während seiner aktiven Zeit auch in einem Aufsichtsrat saß, nämlich dem der Erste Bank. Auch das war unvereinbar - obwohl die Erste Bank auch eine private Institution ist und die Gefahr eines Interessenkonflikts für einen Verfassungsrichter hier geringer ist, als bei einem riesigen staatlichen Baukonzern, bei dem sich immer wieder die Möglichkeit rechtlicher Probleme ergibt.

Kurzum, Verfassungsrichter haben keine Nebengschafteln zu haben, außer vielleicht den Ehrenvorsitz im Verein zur Erhaltung des Schuhplattelns oder ähnliches. Die Opposition verurteilt denn auch einhellig die Bestellung von Frau Kahr; ebenso die ÖVP, wenngleich möglicherweise aus anderen Motiven. Im Grunde sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass hier die Sphären nicht vermischt werden - aber offenbar nicht in Österreich. (Hans Rauscher, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26./27.6.2010)